Frauenbeauftragte

Aufgabenbereiche

Prof. Dr. Isabel John hält einen NAO-Roboter
Prof. Dr. Isabel John

Die Aufgaben der Frauenbeauftragten unserer Fakultät ergeben sich aus Art. 4 des Bayerischen Hochschulgesetzes sowie § 12 der Grundordnung der Hochschule. Die Frauenbeauftragte gehört nach § 12 (1) der Grundordnung dem Fakultätsrat und den Berufungsausschüssen an. 

Zu den Aufgabengebieten der Frauenbeauftragten der Fakultät gehört unter anderem:

  • Vermeidung bzw. Beseitigung von Nachteilen für Studentinnen, Professorinnen und weibliche Lehrpersonen
  • Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit
  • Vertretung der Fraueninteressen in Fakultätsgremien
  • Information über Fördermöglichkeiten von Studentinnen
  • Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Beratung und Hilfestellung bei Diskriminierung, Gewalt und sexueller Belästigung
  • Beratung für Studierende mit Kind
  • Beratung in schwierigen Lebenssituationen

Nach § 12 (2) der Grundordnung entspricht die Amtszeit der Frauenbeauftragten der Dauer der Amtszeit des jeweiligen Fakultätsrates und damit zwei Jahre. Die aktuelle Amtszeit der Frauenbeauftragten endet am 30.9.2025.

Kontakt: Prof. Dr. Isabel John

Vertretung: Prof. Dr. Kristin Weber

Eltern-Kind-Zimmer

Die Fakultät bietet für alle Studierenden und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Fakultät Informatik und Wirtschaftsinformatik sowie der Fakultät Gestaltung ein Eltern-Kind-Zimmer in Raum I.3.18. 

Frauenbeauftragte der Hochschule

Zudem steht auch die Frauenbeauftragte der Hochschule als Ansprechpartnerin zur Verfügung.