Fakultätsleitung

Dekan Prof. Dr.-Ing. Sebastian Biedermann

Die Aufgaben der Dekanin oder des Dekans ergeben sich aus Art. 38 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes. Dies umfasst unter anderem:
  • Vorsitz im Fakultätsrat und im Gremium zur Vergabe der Studienzuschüsse 
  • Vertretung der Fakultät soweit sie teilrechtsfähig ist
  • Mitglied der Erweiterten Hochschulleitung
  • Führung der laufenden Geschäfte der Fakultät und Vollzug der Beschlüsse des Fakultätsrates
  • Verantwortung der ordnungsgemäßen Verwendung der finanziellen Mittel 
  • Sicherstellung, dass die in der Fakultät Beschäftigten ihren Verpflichtungen nachkommen
  • Führung der wissenschaftlichen und technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie der Verwaltungsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen
  • Verantwortung für die technischen Einrichtungen der Fakultät 
  • Erstellung von Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Fakultät
  • Entscheidung über Anträge auf ein Urlaubssemester von Studierenden

Die Amtszeit beträgt nach § 9 (1) der Grundordnung der Hochschule vier Jahre. Die aktuelle Amtszeit endet am 30. September 2027. 

Kontakt: Prof. Dr.-Ing. Sebastian Biedermann

Prodekan Prof. Dr. Frank-Michael Schleif

Die Aufgaben der Prodekanin oder des Prodekans ergeben sich aus Art. 39 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes. Die Prodekanin oder der Prodekan vertritt die Dekanin oder den Dekan im Fall einer Verhinderung. 

Die Amtszeit der Prodekanin oder des Prodekans beträgt nach § 9 (1) der Grundordnung der Hochschule vier Jahre und ist an die Wahlperiode der Vertreterinnen und Vertreter der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer im Fakultätsrat gebunden. Die aktuelle Amtszeit endet am 30. September 2027.

Kontakt: Prof. Dr. Frank-Michael Schleif

Studiendekanin Prof. Dr. Isabel John

Die Aufgaben der Studiendekanin oder des Studiendekans ergeben sich aus Art. 40 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes. Dies umfasst unter anderem:
  • Sicherstellung, dass das Lehrangebot den jeweiligen Prüfungs- und Studienordnungen entspricht
  • Sicherstellung, dass das Studium innerhalb der Regelstudienzeit ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und die Studierenden angemessen betreut werden
  • Organisation der Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Bewertung
  • Stellungnahme zur pädagogischen Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern bei Berufungsverfahren
  • Organisation der Akkreditierung der Studiengänge 

Die Amtszeit der Studiendekanin beträgt nach § 9 (3) der Grundordnung der Hochschule drei Jahre. Die aktuelle Amtszeit endet am 14. März 2027.

Kontakt: Prof. Dr. Isabel John