Eltern-Kind-Zimmer in Raum I.3.18

Dieser Raum dient der Doppelnutzung als Eltern-Kind-Zimmer und Studienraum. Grundsätzlich steht der Raum allen Studierenden der FIW als Studienraum und allen Beschäftigten und Studierenden der THWS mit Kind oder in der Schwangerschaft als Eltern-Kind-Zimmer zur Verfügung.

Zur leichteren Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie soll es das Eltern-Kind-Zimmer Hochschulangehörigen ermöglichen, Kinder mit an die THWS zu bringen, zu stillen und selbst zu beaufsichtigen. Für schwangere Studentinnen oder Mitarbeiterinnen soll das Eltern-Kind-Zimmer als Ruheort zur Verfügung stehen. Wickelmöglichkeiten bestehen zum einen im Behinderten-WC auf Ebene 1 (I.1.37), im Damen-WC auf Ebene 3 (I.3.33) und zusätzlich im Herren-WC auf Ebene 2 (I.2.26).

Impressionen

Der Ruhebereich des Eltern-Kind-Zimmers mit Couch, KidsBox, Teppich und Trenn-Vorhang
Der Ruhebereich des Eltern-Kind-Zimmers
Der Ruhebereich des Eltern-Kind-Zimmers mit Couch, KidsBox, Teppich und Trenn-Vorhang
Blick von der Tür zum Ruhebereich.

Nutzung und Zugriff auf den Raum

Der Zugang zum Eltern-Kind-Zimmer kann beim Hochschulservice Gebäudemanagement (HSGM) (E-Mail: hsgm@thws.de, Telefon: 0931/3511-8888) mit einem Antragsformular beantragt werden. Zum Nachweis der Schwangerschaft bzw. Elternschaft muss eine Bestätigung der Schwangerschaft bzw. eine Geburtsurkunde vorgelegt werden.

Auszug aus der Raumordnung

  1. Wenn sich eine stillende Mutter, eine Schwangere oder Eltern mit schlafendem Kind im Raum befinden, verhalten sich die Nutzerinnen und Nutzer des Studienraums bitte ruhig und nehmen dementsprechend Rücksicht. Falls möglich könnten in Ausnahmefällen (z. B. besondere Ruhe erforderlich beim Stillen oder Einschlafen des Babys) Studierende auch die anderen Aufenthaltsräume im selben Stockwerk aufsuchen.
  2. Die Nutzerinnen und Nutzer des Eltern-Kind-Zimmers tragen Sorge für die pflegliche Behandlung der Einrichtung und Ausstattung. Es dürfen keine Gegenstände aus dem Eltern-Kind-Zimmer entfernt werden. Die KidsBox ist wieder vollständig einzuräumen und in verschlossenem Zustand zu hinterlassen. Das Eltern-Kind-Zimmer ist in einem ordentlichen, aufgeräumten Zustand zu hinterlassen, das Licht zu löschen und Fenster und die Tür so zu schließen, dass der Raum von außen für Unbefugte nicht zugänglich ist.
  3. Es besteht ein striktes Rauch- und Alkoholverbot. Die Betreuung von Kindern mit ansteckenden Krankheiten (wie z. B. Windpocken, Mumps, Masern, Scharlach, Röteln oder Läusen) ist im Eltern-Kind-Zimmer nicht erlaubt. Auch Eltern sowie die anderen Nutzerinnen und Nutzer mit ansteckenden Krankheiten oder im alkoholisierten Zustand dürfen den Familienraum nicht betreten.
  4. Die Nutzung der Couch und der KidsBox ist für Eltern und Schwangere bestimmt. Studierende, die den Raum als Studienraum nutzen, dürfen das Sofa für normale Zwecke, aber nicht dauerhaft, auch verwenden, wenn der Bereich nicht gerade von Eltern oder Schwangeren genutzt wird.

Vollständige Nutzungsordnung

Ansprechstellen

Weitere Informationen

Auch an den anderen Standorten der Hochschulen befinden sich Eltern-Kind-Zimmer