Bachelor- und Masterarbeiten

Alle Studierenden in unseren Studiengängen schreiben in ihrem regulären letzten Semester eine Bachelor- bzw. Masterarbeit. Sie sollen damit zeigen, dass sie in der Lage sind, ein Problem aus dem Fachgebiet des Studiengangs selbstständig auf wissenschaftlicher Grundlage zu bearbeiten. begleitet wird eine Bachelorarbeit durch ein Seminar, in dem der bzw. die studierende regelmäßig den zuständigen Prüferinnen bzw. Prüfern über den Fortschritt der Arbeit berichtet und die bearbeiteten Inhalte darlegt. Neben der Erstellung der Bachelor bzw. Masterarbeit findet nach Abgabe der Arbeit noch eine persönliche Präsentation durch die Studierenden mit mündlichen Erläuterungen statt.

Bearbeitungszeiten

Das Thema einer Bachelor- bzw. Masterarbeit soll so bemessen sein, dass die Arbeit bei zusammenhängender ausschließlicher Bearbeitung in der Regel bei Bachelorarbeiten in zwei bzw. bei Masterarbeiten in fünf Monaten fertiggestellt werden kann.

Ausschreibung von Themen

Sehr viele unserer Studierenden sind daran interessiert, die Bachelor bzw. Masterarbeit in einer Einrichtung außerhalb der Hochschule, also zum Beispiel in einem Unternehmen, anzufertigen. Es muss lediglich gewährleistet sein, dass die Betreuung sichergestellt werden kann.

Wenn Sie daran interessiert sind, ein Thema aus Ihrem Unternehmen im Rahmen einer Bachelor-bzw. Masterarbeit bearbeiten zu lassen, können Ihnen die Professorinnen und Professoren aus den jeweils passenden Fachgebieten gerne weiter Auskunft geben. Wenn Sie bereits eine Ausschreibung für eine Bachelor-oder Masterarbeit erstellt haben, können Sie die gerne in unserer Plattform IWInews 3.0 veröffentlichen.

Veröffentlichung von Ergebnissen

An unserer Fakultät ist es nicht üblich, dass Bachelor-oder Masterarbeiten veröffentlicht werden. Auch eine Veröffentlichung in der Hochschulbibliothek findet nicht statt. Wenn ein Unternehmen besondere Anforderungen an die Geheimhaltung der in einer Bachelor-bzw. Masterarbeit veröffentlichten Ergebnisse hat, kann die Arbeit mit einem sogenannten Sperrvermerk versehen werden.