Bachelor- und Masterarbeit

Die Bachelor- und Masterarbeit sollen zeigen, dass die bzw. der Studierende in der Lage ist, ein Problem aus dem Fachgebiet des jeweiligen Studiengangs selbstständig auf wissenschaftlicher Grundlage zu bearbeiten und gegebenenfalls in praktisch kommunikativer Umsetzung oder Lösung anzuwenden.

Voraussetzungen

Bachelorarbeit

Mit einer Bachelorarbeit kann begonnen werden, wenn

  • mindestens 150 ECTS-Punkte erreicht sind,
  • das Praxismodul erfolgreich abgeschlossen ist,
  • das Modul Soft- und Professional Skills abgeschlossen ist (bei Studienbeginn am 01.10.2016 oder später),
  • die Projektarbeit abgeschlossen ist.

Studierende im Studiengang E-Commerce müssen außerdem noch das Modul English Communication erfolgreich abgelegt haben.

Masterarbeit

Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn

  • mindestens 50 ECTS-Punkte erreicht sind,
  • das Modul Sozial- und Führungskompetenz erfolgreich abgelegt ist,
  • das Modul Wissenschaftstheorie erfolgreich abgelegt ist.

Umfang der Bachelor- bzw. Masterarbeit

Bei zusammenhängender ausschließlicher Bearbeitung sollte eine Bachelorarbeit in der Regel in zwei Monaten und eine Masterarbeit in fünf Monaten fertig gestellt werden können.

Wenn eine Bachelorarbeit spätestens im ersten Monat des letzten Semesters der Regelstudienzeit angemeldet wird, beträgt die Bearbeitungszeit fünf Monate. In allen anderen Fällen drei Monate.

Bachelorarbeiten werden durch ein Bachelorseminar begleitet. Über Inhalt und Struktur gibt der betreuende Professor bzw. die betreuende Professorin Auskunft.

Themenvorschläge

Die Professorinnen und Professoren schlagen Themen vor, die im Labor oder in Kooperation mit Unternehmen durchgeführt werden. Selbstverständlich können Studierende auch selbst Themen vorschlagen.

Die Veröffentlichung der Themenvorschläge erfolgt über verschiedene Kanäle, zum Beispiel über IWInews 3.0, über einen E-Learning Kurs in Moodle, über E-Mail oder Aushänge.

Anmeldung

Eine Bachelor- bzw. Masterarbeit wird über den betreuenden Professor bzw. die betreuende Professorin bei der jeweiligen Prüfungskommission beantragt. Die Studierenden erhalten als Teil der Beantragung eine automatisch generierte E-Mail mit einem Formular zur Anmeldung sowie weiteren Anweisungen zum Ausfüllen des Formulars.

Falls die Arbeit bei einem Unternehmen angefertigt wird, erhalten Sie mit der E-Mail weitere Formulare zur Bestätigung der Betreuung im Unternehmen. Das Unternehmen kann verlangen, dass ein Sperrvermerk in die Arbeit aufgenommen wird.

Abgabe

  • Sie können das gedruckte Exemplar direkt Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin übergeben.
  • Sie können das gedruckte Exemplar im Dekanat der Fakultät (Raum I.3.38 am Sanderheinrichsleitenweg 20) abgeben. Für die persönliche Abgabe beachten Sie bitte die Öffnungszeiten des Dekanats (nicht des Gebäudes), die auf der Web-Seite https://fiw.thws.de veröffentlicht sind. Bitte beachten Sie, dass das Dekanat freitags nicht besetzt ist!
  • Außerhalb der Öffnungszeiten des Dekanats aber innerhalb der Öffnungszeiten des Gebäudes, können Sie die Arbeit auch in den Briefkasten rechts neben der Tür zu Raum I.3.38 werfen. Der Briefkasten wird am nächsten Arbeitstag geleert.
  • Außerhalb der Öffnungszeiten des Gebäudes werfen Sie die Arbeit bitte in den Briefkasten rechts neben dem Institutsgebäude.
  • Die beiden digitalen Versionen der Arbeit schicken Sie bitte fristgemäß per E-Mail an Ihren Betreuer bzw. Ihre Betreuerin und nicht an das Dekanat.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Dekanat den Empfang Ihrer Arbeit aus Zeitgründen nicht schriftlich oder per E-Mail bestätigen kann.

Prüfungsleistung

Aufbau und Struktur einer Bachelor- oder Masterarbeit

Die Bachelor- bzw. Masterarbeit ist in gedruckter Form sowie zusätzlich zweifach in digitaler Form (hiervon einmal anonymisiert, d.h. ohne Name und Matrikelnummer, vergl. § 30 (8) Satz 2 der Allgemeinen Prüfungsordnung) fristgerecht abzugeben.

Die Struktur der Dokumentation wird durch die betreuenden Dozentinnen bzw. Dozenten unter Beachtung der folgenden Rahmenbedingungen festgelegt.

  • Die Bachelorarbeit ist maschinengeschrieben in einem gebundenen Exemplar innerhalb der festgelegten Abgabefrist bei der Erstprüferin bzw. dem Erstprüfer einzureichen.
  • Sie muss ein Titelblatt (entsprechend dem Inhalt, aber in der Form frei, gemäß Muster), eine formgerechte Erklärung der Selbstständigkeit (vergl. § 26 (3) der Allgemeinen Prüfungsordnung), eine Gliederung, ein Literatur- und Hilfsmittelverzeichnis sowie gegebenenfalls ein Abkürzungsverzeichnis enthalten.
  • Benutzte Literaturquellen und andere Hilfsmittel sind als solche zu kennzeichnen. Bei Literaturquellenangaben sind Verfasser / Herausgeber, Titel, Erscheinungsort, bei Büchern: Verlag, Auflage, Erscheinungsjahr bzw. bei Zeitschriften: Zeitschrift, Jahrgang, Nummer des Heftes, Seite(n) in dieser Reihenfolge zu anzugeben. Informationen, die auf Internet-Quellen beruhen, sind mit der vollständigen URL und dem Datum des letzten Zugriffs anzugeben. Außerdem ist ggf. eine Kopie auf einem Datenträger zu speichern und mit der Arbeit abzugeben.
  • Auf dem Titelblatt ist der Tag der Abgabe von der bzw. dem Studierenden einzutragen.
  • Eine Kurzfassung in Deutsch und Englisch (in der Regel jeweils maximal eine Seite) muss der Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit nach dem Deckblatt vorangestellt werden.
  • Die Erklärung zur Einwilligung zur Überprüfung einer Arbeit mit der Plagiatserkennungssoftware PlagScan ist in die Arbeit aufzunehmen. Der bzw. die Studierende entscheidet, ob die Erklärung unterschreiben wird oder nicht.

Es stehen die folgenden Vorlagen für diese Arbeiten bzw. für die Formulierung der Selbstständigkeitserklärung und der Zustimmung für die Überprüfung auf Plagiate zur Verfügung. (Zugriff auf Vorlagen nur aus dem THWS-Netz oder über VPN möglich)

Präsentation

In Absprache mit den betreuenden Dozentinnen bzw. Dozenten findet nach Abgabe der Bachelor- bzw. Masterarbeit eine Präsentation der Ergebnisse statt.