Informationen zu Prüfungen

Prüfungsan- und abmeldung

Die Prüfungsanmeldung erfolgt über das Campusportal. Die Frist für die Anmeldung zu den Prüfungen finden Sie auf der Seite des Hochschulservice Studium.

Bitte beachten Sie, dass eine Prüfungsanmeldung für fast alle Module notwendig ist, auch für das Programmierprojekt (BIN 4. Semester), Softwareentwicklungsprojekt (BWI 4. Semester) und auch für alle Seminare, VertiefungsveranstaltungenFWPM und Kurse der Internationalen Woche. Auch wenn in Modulen bereits Prüfungsleitungen während des Semesters angetreten wurden, zum Beispiel bei den Prüfungsformen Portfolio, Hausarbeit, praktische Prüfungsleitung o.ä., ist eine Anmeldung notwendig. 

Auch für Wiederholungsprüfungen ist eine Anmeldung notwendig -- auch wenn man aufgrund von Fristen scheinbar verpflichtet ist, an einer Wiederholungsprüfung teilzunehmen.

Nur für folgende Module findet die Anmeldung zur Prüfung nicht während des Anmeldezeitraums statt:

Bei Fragen oder Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte zunächst an die Ansprechpartner für Ihren Studiengang aus dem Hochschulservice Studium.

Auch über das Vorgehen und zeitliche Fristen zur Prüfungsabmeldung finden Sie auf der Seite des Hochschulservice Studium die nötigen Informationen.

Anmeldung zur Prüfung verpasst?

  • Nur form- und fristgerecht angemeldete Studierende dürfen an Prüfungen teilnehmen.
  • Wenn Sie die Prüfungsanmeldung versäumt haben, können Sie einen Antrag auf nachträgliche Prüfungsanmeldung an den Hochschulservice Studium richten.
  • Dabei haben Sie den Grund für das Versäumnis nachzuweisen.
  • Überprüfen Sie spätestens vor Beginn einer Prüfung anhand der an den Prüfungsräumen aushängenden Listen, ob Sie wirklich angemeldet sind. Bei nicht korrekter Anmeldung kann Ihnen die Teilnahme versagt werden.

Notenbekanntabe

Die Notenbekanntgabe für Prüfungen im Wintersemester findet Anfang März und für Prüfungen im Sommersemester Ende August über das Campusportal statt.

Prüfungseinsicht

Den Zeitraum für die Einsichtnahme in die schriftlichen Prüfungsarbeiten finden Sie auf der Seite des Hochschulservice Studium

Die Prüfungseinsicht wird den Studierenden persönlich oder einem schriftlich bevollmächtigten Vertreter gewährt.

Während des gesamten Zeitraums der Einsichtnahme kann die Prüfungseinsicht in IT-gestützter Form gewährt werden. Ein Anspruch auf Einsichtnahme in IT-gestützter Form besteht nicht. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit dem jeweiligen Prüfenden auf. Bezüglich der Prüfungsarbeiten von Lehrbeauftragten nehmen Sie bitte Kontakt mit dem jeweiligen Modulbetreuer auf.

Eine nachträgliche Prüfungseinsicht wegen persönlicher Verhinderung wird nicht gewährt.

Prüfungen in den AWPF