Praktikumsbeauftragte

Aufgaben und Verantwortlichkeiten

In jedem unserer drei Bachelor-Studiengänge gibt es einen Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Praxismodul (umgangssprachlich auch Praxissemester, Praktikum oder Pflichtpraktikum genannt).

Nach § 11 (8) der Allgemeinen Prüfungsordnung wird der bzw. die Beauftragte für die begleitete Praxisphase, in der Regel eine Professorin oder ein Professor, vom Fakultätsrat ernannt.

Die Praktikumsbeauftragten sind verantwortlich für:

  • Informationen und Beratung zum Praktikum
  • Genehmigung von Ausbildungsstellen
  • Beratung bei Problemen während des Praktikums
  • Abnahme des Praktikumszeugnisses und des Praktikumsberichtes

Kontakt

Weitere Informationen

Vor und nach dem Praktikum müssen einige Unterlagen auch dem Praktikantenamt beim Hochschulservice Studium übergeben werden. Nähere Informationen erhalten Sie durch den Praktikumsbeauftragten Ihres Studiengangs.