Praktikumsbeauftragte
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
In jedem unserer drei Bachelor-Studiengänge gibt es einen Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Praxismodul (umgangssprachlich auch Praxissemester, Praktikum oder Pflichtpraktikum genannt).
Nach § 11 (8) der Allgemeinen Prüfungsordnung wird der bzw. die Beauftragte für die begleitete Praxisphase, in der Regel eine Professorin oder ein Professor, vom Fakultätsrat ernannt.
Die Praktikumsbeauftragten sind verantwortlich für:
- Informationen und Beratung zum Praktikum
- Genehmigung von Ausbildungsstellen
- Beratung bei Problemen während des Praktikums
- Abnahme des Praktikumszeugnisses und des Praktikumsberichtes
Kontakt
- Prof. Dr. Tobias Aubele (E-Commerce)
- Prof. Dr. Steffen Heinzl (Informatik)
- Prof. Dr. Michael Müßig (Wirtschaftsinformatik)
Weitere Informationen
Vor und nach dem Praktikum müssen einige Unterlagen auch dem Praktikantenamt beim Hochschulservice Studium übergeben werden. Nähere Informationen erhalten Sie durch den Praktikumsbeauftragten Ihres Studiengangs.