Auslandssemester

Auf welche Art ins Ausland?

Es gibt drei mögliche Arten von Auslandssemestern:

  1. Aufenthalt an einer europäischen Partnerhochschule. Dies ist der einfachste Weg, da die Prozesse für Ihre Nominierung beim Hochschulservice Internationales eingespielt sind. Außerdem sind keine Studiengebühren zu entrichten, Sie brauchen in der Regel keine Kenntnisse der Landessprache nachzuweisen und Sie erhalten unter gewissen Voraussetzungen eine Erasmus-Förderung.
  2. Aufenthalt an einer außer-europäischen Partnerhochschule. Hier sind unter Umständen (reduzierte) Studiengebühren zu entrichten, außerdem kommt evtl. ein Sprachtest auf Sie zu. Auch solche Aufenthalte werden durch den Hochschulservice Internationales unterstützt.
  3. Aufenthalt an einer beliebigen sonstigen Hochschule weltweit, mit der keine Partnerschaftsverträge existieren. Hier sind mit hoher Wahrscheinlichkeit die vollen Studiengebühren zu entrichten und Sie müssen den gesamten Auslandsaufenthalt selbst organisieren.

In welchem Semester ins Ausland?

Die folgenden Hinweise basieren auf den Erfahrungen von bisherigen Studierenden unserer Fakultät, die bereits ein Auslandssemester absolviert haben:

  • Vor dem vierten Semester sollte man kein Auslandssemester einplanen, da zunächst die Mehrzahl der Pflichtmodule aus den ersten vier Semestern erfolgreich absolviert werden sollten.
  • Das vierte Semester im Ausland zu absolvieren ist möglich, aber die Wahrscheinlichkeit ist gering, dass mehr als die Hälfte der Pflichtmodule aus dem vierten Semester an der ausländischen Hochschule angeboten werden.
  • Man sollte vermeiden, eine größere Anzahl von offenen Prüfungsleistungen aus dem vierten oder sogar einem früheren Semester in die Zeit des Praktikums oder später zu verschieben.
  • Das Praktikum im fünften Semester ist eine sehr gute Gelegenheit, Erfahrungen im Ausland zu sammeln. Die Anzahl unserer Studierenden, die das Praktikum bei einem Unternehmen im Ausland absolvieren, ist in den letzten Semestern gestiegen.
  • Ideal ist das sechste Semester für ein Studium im Ausland geeignet, evtl. sogar in Folge eines Praktikums im Ausland. Viele ausländische Hochschulen starten das Sommersemester bereits Mitte oder Ende Januar. Nur nach einem möglichst frühen Ende des Praktikums haben Sie die Chance, rechtzeitig vor Ort zu sein. 
  • Es können in diesem Fall zum Beispiel alle FWPM und vielleicht sogar die Projektarbeit an der ausländischen Hochschule absolviert werden.
  • Das Studium verlängert sich um ein Semester, weil nach der Rückkehr an unsere Fakultät noch beide Vertiefungsveranstaltungen und das Seminar zu absolvieren sind.

Planung des Auslandsaufenthaltes

Ein Auslandssemester erfordert eine langfristige und teilweise aufwändige Planung, die ganz überwiegend durch die Studierenden selbst geleistet werden muss. Man sollte ungefähr ein Jahr vor dem geplanten Auslandssemester mit den Planungen beginnen. Die folgenden Schritte richten sich vorrangig an Studierende, die an eine der Partnerhochschulen studieren wollen.

  1. Informieren Sie sich zunächst über die Partnerhochschulen der Fakultät, schauen Sie aber auch gerne bei den Partnerhochschulen der anderen Fakultäten nach, denn es ist evtl. möglich, ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule einer anderen Fakultät zu absolvieren. 
  2. Wählen Sie unter Berücksichtigung des Landes, Ihren Vorkenntnissen der Landessprache und der Sprache, in der an der Partnerhochschule die Lehrveranstaltungen angeboten werden, eine oder zwei Partnerhochschulen aus, die besonders interessant sind.
  3. Informieren Sie sich über die Semestertermine. Wann beginnen die Vorlesungen? Wann ist der Prüfungszeitraum? Überprüfen Sie, ob das zum Zeitplan für Ihr Studium passt.
  4. Suchen Sie jetzt auf den Web-Seiten dieser Partnerhochschulen nach dem Lehrveranstaltungsangebot in dem von Ihnen gewünschten Semester. Beachten Sie dabei, dass keine Leistungen anerkannt werden können, die bereits in einem Modul bei uns erbracht wurden. Das bedeutet, Sie können zum Beispiel nicht eine Grundlagenveranstaltung zu Datenbanken anrechnen lassen, wenn Sie das Modul bei uns schon erfolgreich abgelegt haben.
  5. Sie sollten mindestens drei bis vier Lehrveranstaltungen finden, die inhaltlich auch bei uns an der Fakultät angeboten werden könnten, d.h. der Inhalt muss zu Ihrem Studiengang passen. Im Zweifelsfall fragen Sie besser früh bei den Dozentinnen bzw. Dozenten oder dem Auslandsbeauftragten nach.

Bei jedem dieser Schritte können Sie bei Fragen den Auslandsbeauftragten kontaktieren.

Schritt 1 bei der Bewerbung für ein Auslandssemester

Nachdem Sie die Punkte zur Planung des Auslandssemester abgearbeitet haben, ist spätestens jetzt der richtige Zeitpunkt für ein Gespräch mit dem Auslandsbeauftragten

Auswahlkriterien: Die Vergabe der Studienplätze an den Partnerhochschulen erfolgt nach den folgenden Auswahlkriterien. Diese Kriterien werden auch für die Auswahl bei der Förderung durch Erasmus+ angewandt:

  1. Akademische Leistung: Nachgewiesen bspw. durch die Vorlage von Zeugnissen und/oder Notenauszug.
  2. Sprachliche Eignung: Nachgewiesen bspw. durch den Beleg des geforderten Sprachniveaus.
  3. Persönliche Motivation für ein Auslandsstudium: Nachgewiesen bspw. durch ein Bewerbungsgespräch oder ein Motivationsschreiben.

Im Ergebnis erhalten Sie vom Auslandsbeauftragten die notwendige Unterschrift für die Annahmeerklärung. Sie füllen diese Erklärung bitte so weit es geht schon aus und legen sie dem Auslandsbeauftragten zur Unterschrift vor.

Schritt 2 bei der Bewerbung für ein Auslandssemester

Sobald der akademische Teil beendet ist, werden wir Sie an die Kollegen des Hochschulservice International (HSIN) weitergeben. Hierzu melden Sie sich nach Erhalt der unterschriebenen Annahmeerklärung beim MoveOn-Portal an. Der Hochschulservice Studium wird Sie dann - nachdem Ihre Angaben und Unterlagen vollständig sind - bei der Partnerhochschule nominieren.

Förderung durch Erasmus+: Über den Hochschulservice Studium können Sie sich zugleich für eine Förderung durch Erasmus+ bewerben. Dabei wird wie folgt differenziert:

  • Studierendenmobilität mit Programmländern: Zu den Programmländern von Erasmus+ gehören die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie einige weitere Länder (z.B. Norwegen). Eine Förderung für ein Studium in Programmländern kann erfolgen, wenn
    • die fakultätsinterne Bewerbung erfolgreich war (zu den Auswahlkriterien und zum Verfahren siehe oben)
    • die Voraussetzungen des jeweiligen Programms eingehalten werden und
    • entsprechende Gelder vorhanden sind.
  • Studierendenmobilität mit Partnerländern (Non-EU): Eine Förderung durch Erasmus+ ist zudem auch für ein Studium an Hochschulen aus bestimmten Partnerländern möglich. Eine Förderung für ein Studium in Partnerländern kann erfolgen, wenn
    • die fakultätsinterne Bewerbung erfolgreich war (zu den Auswahlkriterien und zum Verfahren siehe oben)
    • die Voraussetzungen des jeweiligen Programms eingehalten werden und
    • entsprechende Gelder vorhanden sind.
    • Zusätzliche Fördervoraussetzung für die Studierendenmobilität mit Partnerländern (Non-EU) ist es, dass Sie sich beim Hochschulservice Internationales auf Erasmus+ non-EU Förderung bewerben. Die  Bewerbungsschritte und Auswahlkriterien für die Förderentscheidung finden Sie hier.

Informationen zu Erasmus+ sowie zu sonstigen Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf der Seite des Hochschulservice Internationales. Beachten Sie ferner die Hinweise des DAAD zu Stipendien und Finanzierung.

Fristen

Beachten Sie folgende Bewerbungsfristen für einen Studienplatz an einer unserer ausländischen Partnerhochschulen.

Wintersemester

Wenn Sie im jeweils nächsten Wintersemester einen Auslandsaufenthalt planen, sind folgende Termine für Sie wichtig:

  • Am 01.12. (des Vorjahres) erfolgt die Ankündigung des Auslandsbeauftragten über mögliche Auslandsaufenthalte mit dem Hinweis auf eine zeitnah stattfindende Informationsveranstaltung.
  • Bis zum 24.01. (des Jahres, in dem das Auslandssemester stattfinden soll) nehmen Sie Kontakt mit dem Auslandsbeauftragten auf und schicken die vorausgefüllte und unterschriebene Annahmeerklärung an den Auslandsbeauftragten per E-Mail.
  • Bis zum 31.01. reichen Sie im Portal MoveOn Ihre Bewerbung ein. Dabei laden Sie die Annahmeerklärung als PDF Dokument hoch. 

Sommersemester

Wenn Sie im jeweils nächsten Sommersemester einen Auslandsaufenthalt planen, sind folgende Termine für Sie wichtig:

  • Am 15.05. (des Vorjahres) erfolgt die Ankündigung des Auslandsbeauftragten über mögliche Auslandsaufenthalte mit dem Hinweis auf eine zeitnah stattfindende Informationsveranstaltung.
  • Bis zum 24.06. (des Vorjahres) nehmen Sie Kontakt mit dem Auslandsbeauftragten auf und schicken die vorausgefüllte und unterschriebene Annahmeerklärung an den Auslandsbeauftragten per E-Mail.
  • Bis zum 30.06. (des Vorjahres) reichen Sie im Portal MoveOn Ihre Bewerbung ein. Dabei laden Sie die Annahmeerklärung als PDF Dokument hoch. 

Anrechnung von Leistungen aus dem Ausland

Es sollte das Ziel sein, dass die im Ausland erbrachten Leistungen bei uns angerechnet werden. Dafür ist es im Fall von Auslandssemestern an Partnerhochschulen notwendig und bei sonstigen Hochschulen weltweit sehr zu empfehlen, wenn vor dem Beginn des Auslandssemesters ein Learning Agreement abgeschlossen wird, mit dem

  • Sie sich verpflichten, die angegebenen Lehrveranstaltungen zu besuchen und die Prüfung anzutreten
  • die Fakultät sich verpflichtet, die Leistungen bei Erfolg anzurechnen
  • die Partnerhochschule sich verpflichtet, die Module anzubieten.

Das Learning Agreement muss vom Vorsitzenden der Prüfungskommission für Ihren Studiengang unterschrieben werden.