Fakultätsrat
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Der Fakultätsrat Informatik und Wirtschaftsinformatik tagt mindestens zweimal im Semester und beschließt unter anderem:
- Studienpläne für alle Studiengänge der Fakultät
- Sperrlisten bei den AWPF für Studierende unserer Fakultät
- Entlastungsstunden für Aufwände im Rahmen der Selbstverwaltung
- Anträge auf Freisemester für Forschung und Praxis
- Zusammensetzung der Prüfungskommissionen sowie deren Vorsitzende oder Vorsitzenden
- Prüfungstermine außerhalb des regulären Prüfungszeitraums der Hochschule
- Lehrgebiete für neue Professuren
- Zusammensetzung von Berufungsausschüssen für Professuren
Der Fakultätsrat wählt die Dekanin oder den Dekan, die Prodekanin oder den Prodekan, die Studiendekanin oder den Studiendekan, sowie den Frauenbeauftragten oder die Frauenbeauftragte. Nach den Studien- und Prüfungsordnungen unserer Studiengänge ernennt der Fakultätsrat die Studienfachberaterinnen oder Studienfachberater sowie die Beauftragte oder den Beauftragten für die Praxisphase in den jeweiligen Studiengängen.
Die Zusammensetzung und die Amtszeit des Fakultätsrates ergeben sich aus § 10 (1) der Grundordnung der Hochschule.
Zusammensetzung des Fakultätsrates
Der Fakultätsrat wird alle zwei Jahre neu gewählt. Die aktuelle Amtszeit endet am 30.09.2025. Er setzt sich zusammen aus zehn Vertreterinnen und Vertretern der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, zwei Vertreterinnen und Vertretern der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einer Vertreterin oder einem Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zwei Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden.