Frauenbeauftragte
Aufgabenbereiche
Die Aufgaben der Frauenbeauftragten unserer Fakultät ergeben sich aus Art. 4 des Bayerischen Hochschulgesetzes sowie § 12 der Grundordnung der Hochschule. Die Frauenbeauftragte gehört nach § 12 (1) der Grundordnung dem Fakultätsrat und den Berufungsausschüssen an.
Zu den Aufgabengebieten der Frauenbeauftragten der Fakultät gehört unter anderem:
- Vermeidung bzw. Beseitigung von Nachteilen für Studentinnen, Professorinnen und weibliche Lehrpersonen
- Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit
- Vertretung der Fraueninteressen in Fakultätsgremien
- Information über Fördermöglichkeiten von Studentinnen
- Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses
- Beratung und Hilfestellung bei Diskriminierung, Gewalt und sexueller Belästigung
- Beratung für Studierende mit Kind
- Beratung in schwierigen Lebenssituationen
Nach § 12 (2) der Grundordnung entspricht die Amtszeit der Frauenbeauftragten der Dauer der Amtszeit des jeweiligen Fakultätsrates und damit zwei Jahre. Die aktuelle Amtszeit der Frauenbeauftragten endet am 30.9.2025.
Kontakt: Prof. Dr.-Ing. Anne Heß
Vertretung: Prof. Dr. Isabel John
Eltern-Kind-Zimmer
Die Fakultät bietet für alle Studierenden und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Fakultät Informatik und Wirtschaftsinformatik sowie der Fakultät Gestaltung ein Eltern-Kind-Zimmer in Raum I.3.18.
Frauenbeauftragte der Hochschule
Zudem steht auch die Frauenbeauftragte der Hochschule als Ansprechpartnerin zur Verfügung.