Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang E-Commerce (SPO BEC)

Vom 09. Juli 2025

Der Text dieser SPO ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist stets der Text der amtlichen Veröffentlichung.

Aufgrund von Artikel 9 Satz 1 und Satz 2, Artikel 80 Absatz 1, Artikel 84 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 und Absatz 4 sowie Artikel 96 Absatz 3 Satz 1 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) vom 05. August 2022 (GVBl. S. 414, BayRS 2010-1-3-WK) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS) die folgende Satzung:

1. Abschnitt - Allgemeines

§1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

¹Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt den Ablauf des Studiums für den Bachelorstudiengang E-Commerce. ²Sie dient der Ausfüllung und Ergänzung der Allgemeinen Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt (APO THWS) vom 26. April 2023 in deren jeweils geltenden Fassung.

§2 Studienziel und Studiengangsprofil

  1. ¹Das Ziel des Studiums besteht darin, mit anwendungsbezogener Lehre auf wissenschaftlicher Grundlage Studierende zu E-Commerce Expertinnen und Experten auszubilden. ²Das Studium führt Studierende zur Befähigung, komplexe Systeme zur betrieblichen Absatzunterstützung und der damit verbundenen Informationsverarbeitung und -versorgung zu gestalten und zu realisieren.
  2. ¹Im Hinblick auf die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten in der Praxis wird eine umfassende Grundausbildung geboten, die die Fähigkeit zur methodischen Problemlösung vermittelt und eine rasche Einarbeitung in die zahlreichen Anwendungsgebiete des Electronic Commerce ermöglicht. ²Die angestrebte Anwendungsorientierung wird durch den Praxisbezug der Lehrenden sowie das Praxismodul (s. § 6) und die Projektarbeit (s. § 7 Absatz 1) erzielt.
  3. ¹Zur Persönlichkeitsbildung erwerben die Studierenden neben fachlichen und methodischen Kenntnissen auch soziale Kompetenzen (Soft und Professional Skills) sowie sprachliche Fertigkeiten. ²Weitere Lehrveranstaltungen, teilweise in internationaler Kooperation mit anderen Hoch-schulen, vermitteln die für den internationalen Arbeitsmarkt erforderlichen interkulturellen und sprachlichen Kompetenzen.
  4. ¹Das Studium wird auch in der Studienvariante „E-Commerce dual" als Studium mit vertiefter Praxis angeboten. ²Bei der Wahl der Studienvariante „E-Commerce dual" findet eine intensivierte Verzah­nung von Theorie und Praxis statt, wodurch das Kompetenzprofil von dual Studierenden zusätzlich erweitert wird. ³Durch den regelmäßigen Wechsel zwischen Studium und Praxisphasen wenden Studierende das Erlernte direkt im jeweiligen Partnerunternehmen an. ⁴Hierdurch wird ein besonders hoher Grad an Berufsfeldorientierung sowie Selbstorganisation sichergestellt. ⁵So wird ein intensives Studium ermöglicht, bei dem zum einen erlernte Problemlösungsmethoden und angeeignetes Fachwissen schon während des Studiums in der betrieblichen Praxis erprobt, untermauert, reflektiert und vertieft werden und zum anderen praktische Erfahrungen in die Lehrveranstaltungen eingebracht und dort analysiert und verarbeitet werden. 

§3 Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums

  1. ¹Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums im Bachelorstudiengang E-Commerce ist der Nachweis
    a) der Hochschulreife,
    b) der Fachhochschulreife oder
    c) der Hochschulzugangsberechtigung im Sinne des Artikels 88 Absatz 5 und Absatz 6 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes vom 05. August 2022 (GVBl. S. 414, BayRS 2210-1-3-WK) in der jeweils geltenden Fassung.
    ²Der Nachweis des Vorliegens der Voraussetzung nach Satz 1 a) bis c) erfolgt nach Maßgabe der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen vom 2. November 2007 (GVBl. S. 767) in der jeweils geltenden Fassung.
  2. Weitere Voraussetzungen zur Aufnahme des Studiums (insbesondere zur sprachlichen Studierfähigkeit) sowie zur Immatrikulation ergeben sich aus der Satzung über das Verfahren zur Immatrikulation, Beurlaubung und Exmatrikulation an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt (Immatrikulationssatzung THWS) in der jeweils geltenden Fassung.

2. Abschnitt - Aufbau des Studiums

§4 Regelstudienzeit und Beginn des Studiums

  1. Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester mit einer Gesamtsumme von insgesamt 210 Leistungspunkten gemäß European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS, im Folgenden als ECTS-Punkte bezeichnet).
  2. Das Studium beginnt im Wintersemester.

§5 Aufbau des Studiums und Studienmodule

  1. Der Aufbau des Studiums ergibt sich aus den Anlagen zu dieser Studien- und Prüfungsordnung.
  2. ¹Die Studierenden wählen bei der Immatrikulation die Studienvariante „E-Commerce" oder die Stu­dienvariante „E-Commerce dual". ²Ein Wechsel von der Studienvariante „E-Commerce" in die Stu­dienvariante „E-Commerce dual" ist nach Aufnahme des Studiums nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass die Praxisphase in unmittelbarem Anschluss an den Prüfungszeitraum des zweiten Studiiensemesters absolviert werden kann. ³Ein Wechsel von der Studienvariante „E-Commerce dual" in die Studienvariante „E-Commerce" ist jederzeit möglich.
  3. ¹Die fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule (FWPM) gemäß § 7 Absatz 3 APO THWS dienen dem Aufbau vertiefender Kompetenzen und stehen daher in einem unmittelbar fachlichen Zusammenhang mit anderen Modulen des Bachelorstudiengangs E-Commerce. ²Jede/ jeder Studierende muss sich für FWPM im Umfang von 35 ECTS-Punkten entscheiden. ³Dabei sind FWPM im Umfang von jeweils mindestens 5 ECTS-Punkten aus den folgenden drei FWPM-Kategorien zu belegen:
    - aktuelle Themen (in Seminarform)
    - Wirtschaft / Recht / Soziales
    - Fremdsprache: Englisch
    ⁴Die Kategorien können den einzelnen Modulbeschreibungen sowie dem Studienplan für das jeweilige Semester entnommen werden. ⁵Die Module mit der besten Note bis zum Umfang der genannten ECTS-Punkte gehen in die Berechnung der Gesamtnote ein; es sei denn, die/ der Studierende trifft gegenüber dem Hochschulservice Studium (HSST) vor Ausstellung des Zeugnisses verbindlich eine andere Auswahl. ⁶Anstelle des fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmoduls I (FWPM I) absolvieren die Studierenden in der Studienvariante „E-Commerce dual" verpflichtend das Modul „Transfer-Kolloquium".
  4. ¹Die Belegung eines fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmoduls erfolgt über ein elektronisches Verfahren mit Zugriff auf das Hochschulnetz rechtzeitig vor Antritt des jeweiligen Moduls. ²Die Termine und Teilnahmebedingungen werden rechtzeitig vor der Belegung fakultätsweit bekannt gemacht. ³Nach Abschluss der Belegung werden die Listen mit den Matrikelnummern der an den FWPM teilnehmenden Studierenden fakultätsweit veröffentlicht. ⁴Eine Woche nach dieser Bekanntgabe sind diese Listen verbindlich.
  5. ¹Im Rahmen der Studienvariante „E-Commerce dual" absolvieren die Studierenden in der vorlesungs- und prüfungsfreien Zeit zusätzlich zum Praxismodul weitere Praxisphasen beim jeweiligen Praxispartner. ²Die Dauer und die Inhalte der Praxisphasen ergeben sich aus den Praxisplänen der Fakultät Informatik und Wirtschaftsinformatik. 

§6 Praxismodul

  1. ¹Das Praxismodul besteht aus einer mindestens 20 Wochen und höchstens 26 Wochen dauernden, zusammenhängenden begleiteten Praxisphase ²Die Praxisphase wird durch eine verpflichtende Lehrveranstaltung begleitet, die dem Erfahrungsaustausch sowie der Vertiefung von Präsentations­techniken dient.
  2. Zum Eintritt in das Praxismodul ist nur berechtigt, wer zum Zeitpunkt des Beginns des Praxismoduls  mehr als 90 ECTS-Punkte, davon 55 ECTS-Punkte aus dem ersten Studienjahr, erreicht hat.
  3. Das Praxismodul gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 11 Absatz 7 Satz 1 APO THWS eine Präsentation über das für die begleitete Praxisphase vereinbarte Projekt erfolgreich abgelegt wurde.
  4. Das Praxismodul wird mit 30 ECTS-Punkten und dem Prädikat „mit Erfolg abgelegt“ oder „ohne Erfolg abgelegt“ bewertet.

3. Abschnitt - Prüfungen und Fristen

§7 Ergänzende Regelungen für sonstige Prüfungsleistungen

  1. ¹Die Projektarbeit ist so zu gestalten, dass eine Aufgabenstellung in der Regel im Team unter Betreuung von einer Dozentin / einem Dozenten bearbeitet werden kann. ²Bei der Projektarbeit soll die Themenstellung so bemessen sein, dass die Arbeit bei zusammenhängender ausschließlicher Bearbeitung in der Regel in sieben Wochen fertig gestellt werden kann. ³Die Projektarbeit ist in der Regel an mehrere Studierende zur gemeinsamen Bearbeitung herauszugeben. ⁴Dabei muss die individuelle Leistung feststellbar und bewertbar sein. ⁵Mit der Projektarbeit kann begonnen werden, wenn mindestens 100 ECTS-Punkte erreicht sind. ⁶Nach Abgabe der Projektarbeit findet eine persönliche Präsentation der Arbeit durch die / den Studierenden gemäß § 26 Absatz 4 APO THWS statt.
  2. Die Bewertungskriterien der sonstigen Prüfungsleistungen sind vor Beginn der Prüfungsleistung festzulegen und den Studierenden mitzuteilen.

§8 Bachelorarbeit

  1. ¹Mit der Bearbeitung der Bachelorarbeit kann frühestens begonnen werden, wenn
    a) das Praxismodul mit Erfolg abgelegt,
    b) 120 ECTS-Punkte aus den ersten beiden Studienjahren erreicht sowie
    c) die Projektarbeit erfolgreich abgelegt worden sind. 
    ²Ausnahmen können durch die Prüfungskommission genehmigt werden.
  2. ¹Die Themenstellung sollte so bemessen sein, dass die Arbeit bei zusammenhängender ausschließlicher Bearbeitung in der Regel in zwei Monaten fertig gestellt werden kann. ²Zusätzliche Abgabekriterien, die über die Vorgaben des § 30 Absatz 8 Satz 1 und Satz 2 APO THWS hinausgehen, sind der / dem Studierenden spätestens mit der Themenausgabe verbindlich mitzuteilen.
  3. ¹Nach Abgabe der Bachelorarbeit findet eine persönliche Präsentation der Arbeit durch die Studierende / den Studierenden mit mündlichen Erläuterungen statt. ²Die Präsentation findet in Gegenwart der zuständigen Prüfenden statt, die ergänzende Fragen stellen können. ³Die Präsentation fließt in die Bewertung des Bachelorarbeitsmoduls im Verhältnis 1:4 zur Bachelorarbeit ein.

§9 Regeltermine und Fristen

  1. Folgende Modulprüfungen gelten als Grundlagen- und Orientierungsprüfungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Satz 1 APO THWS:
    - Backend-Programmierung,
    - Webanalytics sowie
    - User-Experience und Konsumpsychologie
    und müssen somit bis zum Ende des zweiten Fachsemesters erstmals abgelegt werden. ²Hat die / der Studierende eine dieser Fristen überschritten und die Gründe hierfür zu vertreten, gilt jede von der Fristüberschreitung betroffene Prüfungsleistung als erstmals abgelegt und wird mit „nicht ausreichend“ bzw. „ohne Erfolg abgelegt“ bewertet (Fristfünf).
  2. Weitere Fristenregelungen (insbesondere bzgl. zu erbringender ECTS-Punkte) ergeben sich aus § 39 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 APO THWS.

4. Abschnitt - Organisatorische Regelungen

§10 Prüfungskommission

Die Anzahl der weiteren Mitglieder der Prüfungskommission gemäß § 20 Absatz 1 Satz 3 APO THWS für den Bachelorstudiengang E-Commerce beträgt drei.

5. Abschnitt - Akademischer Grad, Schlussbestimmungen

§11 Akademischer Grad

Absolventinnen und Absolventen wird nach erfolgreichem Abschluss der Bachelorprüfung der akademische Grad „Bachelor of Science“ (abgekürzt „B.Sc.“) verliehen.

§12 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt am 01. Oktober 2025 in Kraft.

§13 Übergangsbestimmungen

  1. Diese Fassung der Studien- und Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit der APO THWS vom 26. April 2023 für alle Studierenden im Bachelorstudiengang E-Commerce, die das Studium zum 01. Oktober 2025 oder später aufnehmen bzw. diesem Zeitpunkt durch Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zuzuordnen sind.
  2. ¹Studierende, die das Studium im Bachelorstudiengang E-Commerce vor dem 01. Oktober 2025 aufgenommen haben bzw. diesem Zeitraum durch Anerkennung von Studien- und Prüfungsleis­tungen zuzuordnen sind, können auf Antrag hin unter Anerkennung der bisher erbrachten Studien- ­und Prüfungsleistungen in diese SPO für den Bachelorstudiengang E-Commerce wechseln, sobald sie die ersten vier Studiensemester, das Praxismodul sowie das Modul „Soft and Professional Skills" komplett abgelegt haben. ²Der Antrag auf Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung ist über den Hochschulservice Studium bei der Prüfungskommission zu stellen. ³Dabei werden die nach­stehenden Module wie folgt anerkannt und im Zeugnis ausgewiesen:
  3. - "Mathematik I" für „Diskrete Mathematik und Lineare Algebra",
    - "Mathematik II" für „Analysis",
    - "Oberflächengestaltung und Usability" für „User-Experience und Konsumpsychologie",
    - "Soft und Professional Skills" für „Soft und Professional Skills" (ohne Benotung),
    - "Webanwendungs- und Entwicklungssysteme" für „Webproject",
    - "Web-Programmierung 1" für „Website Entwicklung und Accessibility",
    - "Web-Programmierung 2" für „Backend Programmierung",
    - "Web-Programmierung 3" für „System Communication",
    - "Einführung in Web-Technologien mit Web-Projekt" für „Cloud and lnfrastructure",
    - "Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften" für „Grundlagen Betriebswirtschaft und Rech­nungswesen" sowie 
    - "Digitale Zeichensysteme" für „Webgestaltung und Prototyping". 
    ⁴Bei einem Wechsel in diese SPO werden die folgenden Module als FWPM anerkannt:
    - "lnnovationsmanagement",
    - "EC-Hauptseminar",
    - "Datenbanken",
    - "Grundlagen lnformatik und E-Commerce",
    - "English for E-Commerce" sowie 
    - "English Communication" (ohne Benotung).
    ⁵Bei einem Wechsel in diese SPO müssen nachträglich die Module:
    - "Webanalytics",
    - "Shopsysteme mit Fulfillment",
    - "Künstliche Intelligenz in Marketing und E-Commerce",
    - "CRM mit Planspiel" sowie
    - "Social Media und Video Marketing" abgelegt werden. 
    ⁶Sofern bereits ein Vertiefungsmodul begonnen wurde, werden die darin enthaltenen Module als FWPM anerkannt. Über die Anerkennung bereits abgelegter FWPM in der Sprache „Englisch" ent­scheidet die Prüfungskommission auf Antrag. 

Schluss, Unterschrift

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt vom 07.07.2025 sowie der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt gemäß Artikel 9 Satz 3 sowie Artikel 84 Absatz 2 Satz 1 BayHIG vom 09.07.2025.

Würzburg, den 09. Juli 2025

Professor Dr. Jean Meyer, Präsident

Abkürzungen

Abkürzung abgekürzter Begriff
APO THWS Allgemeine Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt
AWPF allgemeinwissenschaftliches Wahlpflichtfach
AWPM allgemeinwissenschaftliches Wahlpflichtmodul
BA Bachelorarbeit
BayHIG Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz
BEEG Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
B.Sc. Bachelor of Science
BGBl Bundesgesetzblatt
bZv besondere Zulassungsvoraussetzung (zum Antritt einer Prüfung)
d Deutsch (als Prüfungssprache)
e Englisch (als Prüfungssprache)
ECTS European Credit Transfer and Accumulation System
Ex Exkursion
FWPM fachwissenschaftliches Wahlpflichtmodul
GVBl Gesetz- und Verordnungsblatt
HSST Hochschulservice Studium
m.E./o.E. mit Erfolg/ohne Erfolg
mP mündliche Prüfungsleistung
MuSchG Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium - Mutterschutzgesetz
PflegeZG Gesetz über die Pflegezeit - Pflegezeitgesetz
P Praktikum
Pro Projekt
S Seminar
SGB XI Elftes Buch des Sozialgesetzbuches
soP sonstige Prüfungsleistung: Die konkrete Festlegung der Art der „sonstigen Prüfungsleistung“ erfolgt im Studienplan und wird jeweils zu Beginn des Semesters durch die verantwortliche Dozentin/den verantwortlichen Dozenten bekanntgegeben. Es wird jeweils nur eine Form der sonstigen Prüfungsleistung pro Modul verlangt.
sP schriftliche Prüfungsleistung
SPO Studien- und Prüfungsordnung
SU seminaristischer Unterricht
SWS Semesterwochenstunden
THWS Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt
Tpf Teilnahmepflicht gemäß § 22 Absatz 1 APO. Die Teilnahme wird auf Anwesenheitslisten durch Unterschrift dokumentiert. Zuständig für die Anwesenheitslisten ist die/der Modulverantwortliche.
Ü Übung
V Vorlesung

Abkürzungen für die Formen der sonstigen Prüfungsleistungen

Abkürzung abgekürzter Begriff
A Projektarbeit
B Referat
C Präsentation
D Dokumentation
E Kolloquium
F Hausarbeit
G Portfolio
H praktische Studienleistung

Anhang 1

Diese Anlage gilt für alle Studierenden, die das Studium im Studiengang Bachelor E-Commerce am 01. Oktober 2023 oder später aufnehmen
Nr. Prüfungsnummer Modulname 1) Semester SWS ECTS-Punkte Lehrver-anstalt-ungsart Voraus-setzung Prüfungs-art Prüfungs-form Prüfungs-sprache 3) bZv Endnote Notenfaktor tats. Gewicht
1 6150010 Website Entwicklung und Accessibility 1 4 5 SU, Ü sP 90 d ja 1 5
2 6150020 Webanalytics 1 4 5 SU soP G e ja 1 5
3 6150030 Backend Programmierung 1 4 5 SU, Ü sP 90 d ja 1 5
4 6150040 Diskrete Mathematik und Lineare Algebra 1 4 5 SU sP 90 d ja 1 5
5 6150050 User-Experience und Konsumpsychologie 1 4 5 SU, Ü sP 90 d ja 1 5
6 6150060 Grundlagen Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen 1 4 5 SU sP 90 d ja 1 5
7 6150070 System Communication 2 4 5 SU, Ü sP 90 d ja 1 5
8 6150080 Webgestaltung und Prototyping 2 4 5 SU soP G d ja 1 5
9 6150090 Cloud and Infrastructure 2 4 5 SU, Ü sP 90 e ja 1 5
10 6150100 Analysis 2 4 5 SU sP 90 d ja 1 5
11 6101810 Statistik 2 4 5 SU, Ü sP o. soP 4) 90 o. G d ja 1 5
12 99xxxxx AWPM 2 4 5 2) ja 1 5
13 6101600 Software Engineering 3 4 5 SU soP G d ja 1 5
14 6102700 Mobile Systeme und Anwendungen 3 4 5 SU soP G d ja 1 5
15 6102210 Online-Marketing 3 4 5 SU sP 90 d ja 1 5
16 6150160 CRM mit Planspiel 3 4 5 SU, Ü sP 90 d ja 1 5
17 6150170 Shopsysteme und Fulfillment 3 4 5 SU sP 90 d ja 1 5
18 6102600 Wirtschafts- und IT-Recht 3 4 5 SU sP 90 d ja 1 5
19 6101510 IT-Projektmanagement 4 4 5 SU, Ü sP 90 d / e ja 1 5
20 6150200 Soft und Professional Skills 4 6 5 S soP G d ja 1 5
21 6150210 Webproject 7) 4 4 5 S soP H e ja 1 5
22 6150220 Social Media und Videomarketing 4 4 5 SU sP 90 d ja 1 5
23 6102110 Content Engineering 7) 4 4 5 SU, Ü sP 90 d ja 1 5
24 6150240 Künstliche Intelligenz in Marketing und E-Commerce 4 4 5 SU sP 90 d ja 1 5
25 6150250 Praxismodul 7) 8) 5 1 30 > 90 ECTS-Punkte, davon 55 ECTS aus dem ersten Studienjahr soP (m.E./o.E.) C, D d / e nein 0 0
26 6102800 Projektarbeit 7) 6 4 10 Pro 100 ECTS-Punkte soP A d / e ja 1 10
27 5003xxx FWPM I 6 4 5 S sP o. soP 5) d / e ja 1 5
27a 6150279 Transfer-Kolloquium 6) 7) 6 4 5 S soP (m.E./o.E.) G d / e Tpf nein 0 0
28 5003xxx FWPM II 6 4 5 S sP o. soP 5) d / e ja 1 5
29 5003xxx FWPM III 6 4 5 S sP o. soP 5) d / e ja 1 5
30 5003xxx FWPM IV 6 4 5 S sP o. soP 5) d / e ja 1 5
31 5003xxx FWPM V 7 4 5 S sP o. soP 5) d / e ja 1 5
32 5003xxx FWPM VI 7 4 5 S sP o. soP 5) d / e ja 1 5
33 5003xxx FWPM VII 7 4 5 S sP o. soP 5) d / e ja 1 5
34 6103700 Bachelorarbeit und Bachelorseminar 7) 8) 7 15 Module 1 - 26 BA, soP C d / e Tpf bei BSem ja 1 15

1) Alle Module sind prinzipiell für ein Auslandsstudium geeignet.

2) Näheres regelt die Fakultät Angewandte Natur- und Geisteswissenschaften.

3) Besteht eine Wahlmöglichkeit, erfolgt die Festlegung der Prüfungssprache im Studienplan.

4) Es wird entweder eine schriftliche Prüfung mit 90 Minuten Dauer oder eine sonstige Prüfung (G) verlangt. Die Festlegung erfolgt im Studienplan für das jeweilige Semester.

5) Es wird entweder eine schriftliche Prüfung mit 90 Minuten Dauer oder eine sonstige Prüfung bzw. zwei sonstige Prüfungen (A-H) verlangt. Die Festlegung erfolgt individuell für jedes einzelne Modul im Studienplan für das jeweilige Semester.

6) Das Transferkolloquium ersetzt das Wahlpflichtmodul I (FWPM) in der Studienvariante E-Commerce dual.

7) Binnendifferenzierte verpflichtende Verzahnung des Moduls mit dem Praxisanteil für dual Studierende.

8) In der Studienvariante E-Commerce dual verpflichtend beim Praxispartner