Praktikumsbeauftragte
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
In jedem unserer drei Bachelor-Studiengänge gibt es einen Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Praxismodul (umgangssprachlich auch Praxissemester, Praktikum oder Pflichtpraktikum genannt).
Nach § 11 (8) der Allgemeinen Prüfungsordnung wird der bzw. die Beauftragte für die begleitete Praxisphase, in der Regel eine Professorin oder ein Professor, vom Fakultätsrat ernannt.
Die Praktikumsbeauftragten sind verantwortlich für:
- Informationen und Beratung zum Praktikum
- Genehmigung von Ausbildungsstellen
- Beratung bei Problemen während des Praktikums
- Abnahme des Praktikumszeugnisses und des Praktikumsberichtes
Kontakt
- Prof. Dr. Mario Fischer (E-Commerce)
- Prof. Dr. Steffen Heinzl (Informatik)
- Prof. Dr. Michael Müßig (Wirtschaftsinformatik, Digitale Gesellschaft - kommissarisch)
- FOL Michael Rott (Informationssicherheit)
Weitere Informationen
Vor und nach dem Praktikum müssen einige Unterlagen auch dem Praktikantenamt beim Hochschulservice Studium übergeben werden. Nähere Informationen erhalten Sie durch den Praktikumsbeauftragten Ihres Studiengangs.