Labore an der Fakultät
Labore der Dozierenden
Zu folgenden Laboren finden Sie hier Informationen:
- App.lab - Labor für mobile und verteilte Systeme
- BIX.lab - Labor für Business Information Excellence
- BI.lab - Labor für Business Intelligence
- BPM.lab - Labor für Business Process Management
- cloud.lab - Labor für Cloud Computing
- CU.lab - Labor für Conversion Optimierung und Usability
- eC.lab - Labor für electronic Commerce
- HARD.lab - Labor für Rechnertechnik
- http.lab - Labor für Web-Anwendungs- und Entwicklungssysteme
- LOG.lab - Labor für Logistikanwendungen
- mdx.lab - Labor für Master Data Excellence
- MEDIA.lab - Labor für Medieninformatik und Multimediatechniken
- mobi.lab - Labor für mobile und ubiquitäre Lösungen
- OMR.lab - Labor für Online Marketing & Research
- SAP.lab - Labor für Business Software
- se.lab - Labor für Software Engineering
- sec.lab - Labor für IT-Sicherheit
- social.lab - Labor für Social und Business Networks
- Sozio.lab - Labor für empirische Untersuchungen
- WM.lab - Labor für Web-Management
Nutzungsmöglichkeiten
Die Labore stehen allen Studierenden im Rahmen von Lehrveranstaltungen sowie bei Projekt-, Bachelor- und Masterarbeiten der jeweiligen Kollegin bzw. des jeweiligen Kollegen auf Antrag offen. Wenden Sie sich bitte dazu an Ihre Betreuerin bzw. Ihren Betreuer und lassen Sie sich für die Dauer von einem Semester für das Labor freischalten.
Auszug aus der allgemeinen Laborordnung
Organisatorische Hinweise
- Benutzer i.S.d. Laborordnung sind alle Personen, die sich in den Räumlichkeiten des Labors aufhalten.
- Personen, die nicht der Hochschule angehören, darf nur nach Rücksprache mit dem Laborleiter / der Laborleiterin Zugang zum Labor gewährt werden.
- Der Laborleiter / die Laborleiterin ist verantwortlich für die Unterweisung der Benutzer des Labors sowie die Einweisung in konkrete arbeitsplatzbezogene Abläufe und Besonderheiten.
- Alle Benutzer haben sich über Art und Gebrauch der Sicherheitseinrichtungen (z.B. Druckknopfmelder, Handfeuerlöscher, Feuerlöschdecken, Erste-Hilfe-Kästen etc.) zu informieren.
Allgemeine Verhaltensregeln
- Den Anweisungen des Laborleiters / der Laborleiterin sowie ggf. der Labormitarbeiter ist grundsätzlich Folge zu leisten.
- Jeder Benutzer hat dafür zu sorgen, dass alle Fluchtwege, Gänge und Türen jederzeit frei sind.
- Vor Beginn des Laboraufenthalts hat sich jeder Benutzer über die Fluchtwege zu informieren.
- Sofern vorhanden, sind entsprechend vorgesehene Regale für die Ablage von Taschen bzw. Rucksäcken zu nutzen, Jacken sind in der Garderobe zu verwahren (sofern vorhanden).
- Es sind nur solche Versuche / Experimente durchzuführen, die zur Aufgabenstellung gehören.
- Die zugewiesenen Räume und Arbeitsplätze sind in Ordnung und sauber zu halten, Abfall ist vorschriftsgemäß in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.
- Essen, Trinken und Rauchen sind im Labor grundsätzlich untersagt.
Technische Grundsätze
- Jeder Benutzer ist verpflichtet, sorgfältig mit der Laboreinrichtung umzugehen. Es ist auf einen ordnungsgemäßen Umgang mit Geräten, Materialien und Proben zu achten.
- Jeder Benutzer ist verpflichtet, sich an die Betriebsanweisungen der Labore zu halten, welche die Arbeit / die Nutzung der einzelnen Maschinen, Geräte, Systeme bzw. Anwendungen beschreiben. Es dürfen nur Arbeiten durchgeführt werden, die den Anweisungen entsprechen. Im Zweifelsfall ist vor der Durchführung der Arbeit / des Versuchs Rücksprache mit dem Laborleiter / der Laborleiterin bzw. dem / der aufsichtführenden Laborkraft zu halten. Entsprechende Anordnungen sind zu befolgen.
- Geräte und Apparaturen dürfen nur bestimmungsgemäß genutzt werden.
- Übungsmaterial ist unter Berücksichtigung der Normen bestmöglich auszunutzen.
- Eigene Versuchsaufbauten sind vor der (Erst-) Inbetriebnahme einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Hierfür ist zumindest der Laborleiter / die Laborleiterin über den Versuchsaufbau zu unterrichten, dieser entscheidet sodann über die weitere Vorgehensweise (Freigabe, ggf. unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Fachkraft für Arbeitssicherheit und nach Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung).
- Defektes Equipment im Labor ist den Labormitarbeitern unverzüglich anzuzeigen. Reparaturen dürfen nicht eigenmächtig durchgeführt werden.
- Beim Verlassen des Labors sind alle Maschinen bzw. Geräte auszuschalten.