Gremium zur Vergabe von Studienzuschüssen (6er-Gremium)

Aufgaben des 6er-Gremiums

Aufgaben und Zusammensetzung des Gremiums ergeben sich aus der Satzung über die Grundsätze der Verteilung und die studentische Beteiligung bei der Verwendung von Studienzuschüssen der Hochschule.

Zusammensetzung des 6er-Gremiums

Das Gremium zur Verwendung der Studienzuschüsse ist paritätisch aus drei Professorinnen und Professoren der Fakultät und drei Studierenden besetzt. Sie entscheiden über die Verwendung der Studienzuschüsse auf Antrag aller Mitglieder der Fakultät. 

Das Gremium wird jährlich vom Fakultätsrat bestellt und setzt sich zusammen aus

  • dem bzw. der Dekanin bzw. Dekan
  • in der Regel dem bzw. der Studiendekanin bzw. Studiendekan
  • einem bzw. einer weiteren Professorin bzw. Professor der Fakultät

sowie drei Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden der Fakultät:

  • darunter die beiden Vertreter oder Vertreterinnen der Studierenden im Fakultätsrat, sowie
  • einem dritten studentischen Mitglied auf Vorschlag des studentischen Konvents

Beispiele für Mittelverwendungen

Das 6er Gremium hat im Jahr 2019 Mittel in Höhe von ca. 190.000 Euro verteilt. Mit diesen Geldern wurden zum Beispiel folgende Projekte unterstützt:

  • Exkursion nach Bangalore (Indien) im Rahmen eines FWPM
  • Exkursion nach Sibiu (Rumänien) zur Teilnahme an einer studentischen Konferenz
  • Exkursion nach Toronto (Kanada) im Rahmen eines FWPM
  • Exkursion nach Lappeenranta (Finnland) im Rahmen eines FWPM
  • Diverse Exkursionen zu Messen und Firmenbesuchen
  • Möbel und eine Weißwandtafel im MindSpace (Freiraum vor dem I.3.20)

Kontakt

Alle Mitarbeitenden der Fakultät wenden sich mit Anträgen an das 6er-Gremium bitte direkt an den bzw. die Dekan:in. Alle Studierenden wenden sich bitte an ihre Vertreterinnen und Vertreter im 6er Gremium.