Auslandssemester
Auf welche Art ins Ausland?
Europäische Partnerhochschule
Dies ist der einfachste Weg, da die Prozesse für die Nominierung beim
Hochschulservice Internationales eingespielt sind.
Außerdem sind bei den Partnerhochschulen keine Studiengebühren zu entrichten, es müssen in der Regel keine besonderen Kenntnisse der Landessprache nachgewiesen werden und die Chancen eine Erasmus-Förderung zu erhalten sind hoch.
Außereuropäische Partnerhochschule
Ein Studiensemester außerhalb der EU kann über verschiedene Programme gefördert werden. Jedoch sind unter Umständen (reduzierte) Studiengebühren zu entrichten, außerdem kann ein Sprachtest verlangt werden.
Auch solche Aufenthalte werden administrativ durch den Hochschulservice Internationales unterstützt.
Beliebige Hochschule weltweit
Ein Aufenthalt an einer beliebigen Hochshule, mit der kein Partnerschaftsvertrag
existieren ist als sog. Freemover möglich.
Hier sind mit hoher Wahrscheinlichkeit die vollen Studiengebühren zu entrichten und Sie müssen den gesamten Auslandsaufenthalt selbst organisieren.
Fristen & Termine
Details zu den Fristen und Terminen finden Sie unter dem Punkt "Planung des Aufenthalts" oder auf der Website unsere Hochschulservice Internationales.
Anrechnungen von Leistungen aus dem Ausland
Es sollte das Ziel sein, dass die im Ausland erbrachten Leistungen bei uns angerechnet werden. Dafür ist es im Fall von Auslandssemestern an Partnerhochschulen notwendig und bei sonstigen Hochschulen weltweit sehr zu empfehlen, wenn vor dem Beginn des Auslandssemesters ein (digitales) Learning Agreement abgeschlossen wird, mit dem
- Sie sich verpflichten, die angegebenen Lehrveranstaltungen zu besuchen und die Prüfung anzutreten.
- die Fakultät sich verpflichtet, die Leistungen bei Erfolg anzurechnen.
- die Partnerhochschule sich verpflichtet, die Module anzubieten.
Das Learning Agreement muss vom Vorsitzenden der Prüfungskommission für Ihren Studiengang genehmigt werden.