Auslandssemester


Auf welche Art ins Ausland?

Europäische Partnerhochschule

Es handelt sich um ein Symbolbild für europäische Hochschulen.

Dies ist der einfachste Weg, da die Prozesse für die Nominierung beim
Hochschulservice Internationales eingespielt sind.

Außerdem sind bei den Partnerhochschulen keine Studiengebühren zu entrichten, es müssen in der Regel keine besonderen Kenntnisse der Landessprache nachgewiesen werden und die Chancen eine Erasmus-Förderung zu erhalten sind hoch.

Außereuropäische Partnerhochschule

Es handelt sich um ein Symbolbild für eine außereuropäische Partnerhochschule

Ein Studiensemester außerhalb der EU kann über verschiedene Programme gefördert werden. Jedoch sind unter Umständen (reduzierte) Studiengebühren zu entrichten, außerdem kann ein Sprachtest verlangt werden.

Auch solche Aufenthalte werden administrativ durch den Hochschulservice Internationales unterstützt.

Beliebige Hochschule weltweit

Es handelt sich um ein Symbolbild für Hochschulen weltweit

Ein Aufenthalt an einer beliebigen Hochshule, mit der kein Partnerschaftsvertrag
existieren ist als sog. Freemover möglich.

Hier sind mit hoher Wahrscheinlichkeit die vollen Studiengebühren zu entrichten und Sie müssen den gesamten Auslandsaufenthalt selbst organisieren.

Wege ins Ausldand: Auslandssemester Du interessierst Dich für ein Auslandssemester während Deines Studiums? Wir haben die wichtigsten 6 Organisationsschritte für Dein Auslandssemester zusammengefasst: 1. Nehme Kontakt zu Deiner Auslandsbeauftragten oder Deinem Auslandsbeauftragten auf. 2. Bewerbe Dich online für den Austausch an der Partnerhochschule Deiner Wahl beim Hochschulservice Internationales. 3. Bewerbe dich für den Aufenthalt an der Partnerhochschule. 4. Mache alle Deine Dokumente für die Erasmus+ Förderung fertig, u.a. Learning Agreement, Versicherungen, Stipendium. 5. Vorfreude und Reisevorbereitungen. 6. Abreise. Noch Fragen? Das Team des Hochschulservice Internationales steht Dir telefonisch, im persönlichen Gespräch oder per Email zur Seite.

Fristen & Termine

Details zu den Fristen und Terminen finden Sie unter dem Punkt "Planung des Aufenthalts" oder auf der Website unsere Hochschulservice Internationales.

Anrechnungen von Leistungen aus dem Ausland

Es sollte das Ziel sein, dass die im Ausland erbrachten Leistungen bei uns angerechnet werden. Dafür ist es im Fall von Auslandssemestern an Partnerhochschulen notwendig und bei sonstigen Hochschulen weltweit sehr zu empfehlen, wenn vor dem Beginn des Auslandssemesters ein (digitales) Learning Agreement abgeschlossen wird, mit dem

  • Sie sich verpflichten, die angegebenen Lehrveranstaltungen zu besuchen und die Prüfung anzutreten.
  • die Fakultät sich verpflichtet, die Leistungen bei Erfolg anzurechnen.
  • die Partnerhochschule sich verpflichtet, die Module anzubieten.

Das Learning Agreement muss vom Vorsitzenden der Prüfungskommission für Ihren Studiengang genehmigt werden.

In welchem Semester ins Ausland?

Welches Semester eignet sich für einen Auslandsafenthalt? Genrelle Empfehlung für alle BA-Studiengänge: Die ersten vier Semester eignen sich nicht! Das 6. Semester ist ideal! Falls Sie das Praktikum im 5. Semester anerkannt bekommen, eigent sich auch das 5. Semester. BIN, BIS, BDG: Empfehlung 6. Semester (Bei BDG und BIN wäre auch 7. Semester möglich) BEC, BWI: Empfehlung 6. Semester (Studium wird sich sehr wahrscheinlich um ein Semester verlängern) MAI, MDB: Empfehlung 3. Semester