FAQ Praktikum

Allgemeines

Wann ist ein Vorpraktikum erforderlich?

Für die Zulassung zum Bachelor-Studiengang wird kein Vorpraktikum verlangt.

Wann und wo ist der Praktikumsantrag abzugeben?

Der Praktikumsantrag ist hinreichend früh, vor dem angedachten Praktikumsstart (i.A. einige Monate vorher) abzugeben.

Für die Abgabe des Praktikumsantrags sollen die Mindestvoraussetzungen nach SPO (siehe auch formale Voraussetzungen) entweder bereits erfüllt sein oder im aktuellen Prüfungszeitraum erfüllbar sein.

Der Praktikumsantrag wird dem Praktikumsbeauftragten vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail zugesendet.

Bericht

Welche formalen Anforderungen muss der Bericht erfüllen?

Der Praktikumsbericht soll auf 10-20 Seiten einen Überblick über die von Ihnen durchgeführten Tätigkeiten geben.  Dabei geht es nicht darum die Chronologie der Tätigkeiten nachvollziehen zu können, sondern um eine Zusammenfassung der interessantesten Themen.

Der Bericht soll professionell angefertigt sein. Dazu gehören eine strukturierte Gliederung, ein verständlicher Schreibstil und ggf. Grafiken und Tabellen zur Visualisierung.

Sofern andere Dokumente referenziert werden, ist auch ein kurzes Quellenverzeichnis erforderlich.

Der Bericht dient Ihnen dann als Grundlage für Ihren Kolloquiumsvortrag.

Was soll im Bericht stehen?

Der Aufbau der Gliederung ist Ihnen überlassen.

Folgende Punkte sollten enthalten sein:

  • Einleitung mit kurzem Überblick (0,5-1 Seite)
  • Unternehmensvorstellung (max. 2 Seiten)
  • Beschreibungen der Projekte und Aufgaben
  • Zusammenfassung

In die Zusammenfassung kann auch eine persönliche Wertung aufgenommen werden:

  • Was hat besonders gut / nicht so gut gefallen?
  • Was waren die wichtigsten Erkenntnisse?

Keinesfalls genügt eine reine Aufzählung der Aufgaben. Ggf. darf der Quellcode der erstellten Programme nicht als Dokumentation im Bericht enthalten sein, da dieser dem Urheberrecht des Unternehmens/der Einrichtung unterliegt!

In welcher Form ist der Bericht abzugeben?

Der Bericht ist in deutsch oder englisch zu schreiben. Die (DIN-A4-)Blätter sind zu heften.

Der Bericht ist von der Betreuerin bzw. dem Betreuer im Unternehmen/in der Einrichtung (und von Ihnen) zu unterschreiben. Ohne diese Unterschrift(en) kann kein Bericht akzeptiert werden.

Außerdem ist ein direkt sichtbares Titelblatt mit folgenden Angaben zu erstellen:

  • Matrikel-Nummer, Nachname und Vorname
  • Angaben des Semesters und des Zeitraums Ihrer Praxisphase
  • vollständige Adresse des Unternehmens/der Einrichtung, einschl. Domain
  • Angaben zur betreuenden Person (einschl. Telefon, E-Mail-Adresse)
  • Titel des vereinbarten Projektes

Am besten verwenden Sie hierfür die online erhältliche Vorlage

Dem Praktikumsbericht ist eine unterschriebene und gestempelte Kopie des Praktikumszeugnisses beizufügen.

Der Praktikumsbericht ist in gebundener oder getackerter Form abzugeben (keinesfalls als lose Blattsammlung).

Wann ist der Bericht abzugeben?

Im 6. Semester stehen Veranstaltungen der Vertiefungen an. Diese dürfen erst mit einer erreichten CP-Anzahl von 120 begonnen werden. Damit die Feststellung des erfolgreichen Abschlusses der begleiteten Praxisphase und damit die Verbuchung der CP rechtzeitig vorher erfolgen kann, sollen Sie einen (u. U. noch vorläufigen) Bericht etwa einen Monat vor Beginn des nächsten Semesters abgeben. Der genaue Termin wird über den E-Mail-Verteiler kommuniziert.

Der endgültige Bericht ist spätestens bei der Abschlusspräsentation abzugeben.

Wird der Bericht benotet?

Es erfolgt keine Benotung.

Datenschutz

Wer verarbeitet welche personenbezogenen Daten?

Der Hochschulservice Studium (Studenten- und Prüfungsamt) verarbeitet alle Ihre Daten, einschließlich aller Noten. In Verbindung mit den praktischen Studiensemestern verarbeitet das Praktikantenamt die erforderlichen Daten. Insbesondere sorgt das Praktikantenamt dafür, dass ein ordnungsgemäß abgeschlossenes Praxismodul auch im Notenblatt eingetragen wird.

Die Beauftragten für die Praxisphase der Studiengänge sind aus Sicht der Fakultät für die Durchführung der Praxisphase zuständig und überwachen, dass alle Teile des Praxismoduls erfolgreich abgelegt werden. Daher verarbeiten sie folgende personenbezogene Daten:

  • Matrikel-Nummer, Nachname, Vorname, FHWS-E-Mail-Adresse (falls in Verbindung mit dem Praxisseminar oder anderen organisatorischen Gründen eine Information erforderlich ist)
  • Semester und Zeitraum, Unternehmen/Einrichtung,
  • Vorlage des Vertrages, Abgabe und Beurteilung des Berichts
  • Titel und Durchführung des Praxisprojekts
  • erfolgreiches Abhalten der Projektpräsentation
Wie werden die personenbezogenen Daten geschützt?

Durch ein mehrstufiges Verfahren wird sichergestellt, dass Dritte auf die Rechner und Anwendungen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, nicht zugreifen können.

Gruppeneinteilungen werden nicht öffentlich zugänglich gemacht. Falls Listen veröffentlicht werden müssen, enthalten diese nur die Matrikel-Nummern, nicht die Namen der Studierenden.

Kann ich meine personenbezogenen Daten einsehen?

Ja. Nur wenn Ihre Einverständniserklärung schriftlich vorliegt, werden Merkmale zu Ihrer Praxisphase in einer Datenbank gespeichert. Auf diese Inhalte haben Sie lesenden Zugriff (Authentifizierung mittels K-Nummer und Windows-Domänen-Passwort):

* Bei Vorliegenden der Einverständniserklärung werden zunächst nur Name, Vorname, FHWS-E-Mail-Adresse und Matrikelnummer gespeichert.

* Bei Genehmigung der Ausbildungsstelle werden die Angaben aus dem Antrag gespeichert: Semester, Zeitraum, Ausbildungsstelle und Titel des Praxisprojekts

* Sobald die entsprechenden Unterlagen vorliegen erfolgt ein Eintrag in der Datenbank: Vertrag, Projektbeschreibung, Zeitplan für das Projekt, ggf. Zwischenbericht, endgültiger Bericht, Zeugnis

* endgültiger Bericht: Abgabe sowie das Ergebnis (Rücksprache oder Bericht akzeptiert)

* Ergebnis der Abschlusspräsentation

* Informationen zu einer ggf. erforderlichen Rücksprache

* Erfolgreicher Abschluss der Praxisphase

Wann werden die personenbezogenen Daten wieder gelöscht?

Die Daten werden gelöscht, wenn die Prüfungskommission den erfolgreichen Abschluss der begleiteten Praxisphase festgestellt hat.

Erlass

Kann die Praxisphase erlassen werden?

Laut allgemeiner Prüfungsordnung der FHWS ist für die begleitete Praxisphase des Bachelor-Studiengangs ein Erlass nur in besonders begründeten Fällen möglich. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass die anzurechnende Leistung den Anforderungen an die begleitete Praxisphase entspricht. Dies ist möglich, wenn die anzurechnende Leistung nach Abschluss einer einschlägigen Ausbildung während einer einschlägigen Berufstätigkeit erbracht wurde.

Nach geltender Studien- und Prüfungsordnung muss ein Antrag auf Anerkennung einer Leistung, die vor Aufnahme des aktuellen Studiums erbracht wurde, mit der Immatrikulation, spätestens im ersten Monat nach der Immatrikulation, schriftlich beim Hochschulservice Studium (Studenten- und Prüfungsamt) gestellt werden.

Ist ein Teil-Erlass möglich?

Wenn die berufliche Tätigkeit nur teilweise einschlägig für die Praxisphase ist, kann ein Erlass ggf. anteilsmäßig reduziert werden.

Ein geringfügiger Erlass (weniger als 6 Wochen) wird nicht ausgesprochen. Außerdem verschlechtern Sie Ihre Chancen, eine Stelle für die verkürzte Restzeit zu erhalten.

Welche Konsequenzen hat ein Erlass?

Grundsätzlich wird bei jeder Anrechnung von Prüfungsleistungen auch anteilig Studienzeiten angerechnet. Wenn mehr als 75% der regulären Semesterleistung (30 CP) anzurechnen sind, wird auf ein Semester aufgerundet.

Es wird nur das Ableisten der begleiteten Praxisphase erlassen! Insbesondere müssen Sie

  • einen Bericht über die Tätigkeit, die zum Erlass maßgeblich war, vorlegen,
  • ein Projekt, das Sie in dem für den Erlass maßgeblichen Zeit bearbeitet haben, spezifizieren und
  • über dieses Projekt eine abschließende Präsentation halten.

Begleitete Praxisphase

Welche inhaltlichen Voraussetzungen müssen für die Praxisphase erfüllt sein?

Für die Praxisphase im Bachelor-Studiengang ist eine teilweise eigenverantwortliche Mitarbeit in verschiedenen Phasen eines größeren Projekts vorgeschrieben. Dieses Projekt ist zwischen dem Unternehmen/der Einrichtung, und Ihnen im Vertrag festzulegen und muss einen zeitlichen Umfang von mind. 12 Wochen haben. Außerdem muss gewährleistet sein, dass eine qualifizierte Betreuung im Unternehmen/in der Einrichtung erfolgt.

Dazu stellen Sie einen Antrag auf Genehmigung der Ausbildungsstelle. Bitte benutzen Sie folgende Formulare (BEC, BIN, BWI) und geben Sie diesen Antrag ggf. zusammen mit dem Vertrag rechtzeitig direkt beim Beauftragten für die Praxisphase Ihres Studiengangs ab!

Welche formalen Voraussetzungen müssen für die Praxisphase erfüllt sein?

Die Studien- und Prüfungsordnung regelt die formalen Voraussetzungen für den Eintritt in die Praxisphase: Es sind mindestens 91 CP aus den ersten vier Fachsemestern nachzuweisen. Weitere Voraussetzungen können vom Studiengang und dem Zeitpunkt der Aufnahme Ihres Studiums abhängen. Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen der für Sie gültigen SPO.

Was gehört zum erfolgreichen Abschluss der Praxisphase?

Die Praxisphase ist erfolgreich abgeschlossen, wenn:

  • die Tätigkeit in vollem zeitlichen Umfang (mind. 20 Wochen Vollzeit) absolviert wurde (Nachweis durch das Zeugnis),
  • ein akzeptierter Bericht vorliegt sowie
  • die Präsentation über das zwischen Unternehmen/Einrichtung und Ihnen festgelegte Projekt gehalten und abgenommen wurde.

Auf der PK-Sitzung nach Erbringen der letzten Leistung wird der erfolgreiche Abschluss der Praxisphase festgestellt.

Bei welchen Unternehmen/Einrichtungen kann ich die Praxisphase absolvieren?

Grundsätzlich sind alle Unternehmen oder Einrichtungen, die die inhaltlichen Voraussetzungen (s. Frage dazu) erfüllen und eine qualifizierte und objektive Betreuung gewährleisten, geeignet. Außerdem finden Sie Adressen von Firmen im Abschnitt Praxisunternehmen.

Welche Unternehmensstruktur muss das Praktikumsunternehmen aufweisen?

Um die Ziele der Ausbildungspläne zum Praktikum zu erfüllen, muss ein Unternehmen eine Mindest-Größe, -Struktur und -Organisation aufweisen.  Insbesondere soll das Arbeiten im Team möglich sein, und es muss eine Betreuungsstruktur für Praktikanten existieren, die auch eine objektive und unabhängige Leistungsbewertung ermöglicht.

Entsprechend sind sehr kleine Unternehmen (Startups) oder kleine Familienunternehmen nicht als Praktikumsfirmen geeignet.

Kann ich auch die Praxisphase an der Hochschule ableisten?

Die FHWS rühmt sich (zu Recht!), dass die Ausbildung durch die Integration einer Praxisphase nicht nur theoretisch ausgerichtet ist. Wenn Sie die Praxisphase an der Hochschule oder einer vergleichbaren Einrichtung absolvieren, kann - von außen betrachtet - ein falscher Eindruck entstehen. Das hat nichts damit zu tun, dass an der Hochschule keine praxisrelevanten Aufgaben angeboten werden können. Aber ein Arbeiten in einem Unternehmen/einer Einrichtung ist allein unter dem Gesichtspunkt „Zeitdruck“ anders zu bewerten als an der Hochschule.

Daher ist die Ableistung der begleiteten Praxisphase an einer Hochschule oder einer vergleichbaren Einrichtung nicht möglich.

Kann ich eine Art „Zwischenzeugnis“ für die Bewerbung erhalten?

Ja! Im Notenspiegel sind alle erbrachten Leistungen mit Ergebnis aufgelistet. Allerdings enthält diese Aufstellung auch alle evtl. Fehlversuche. Daher erstellt das Studenten- und Prüfungsamt auf Anforderung eine sog. Notenbestätigung. Diese enthält nur die erfolgreich abgelegten Prüfungsleistungen.

Außerdem erhalten alle Studierenden für die unbenoteten Leistungsnachweise eine Bescheinigung, die auch den Erfolg der Teilnahme anhand einer Note darstellt.

Was muss im Vertrag geregelt werden?

Bitte orientieren Sie sich bei Abschluss des Vertrages an dem Mustervertrag, den die Hochschule zur Verfügung stellt. Neben allgemein arbeitsrechtlichen Fragen regelt der Vertrag insbesondere:

  • die Verpflichtung der Ausbildungsstelle,
    •     Sie für die vereinbarte Zeitdauer entsprechend dem Ausbildungsplan auszubilden und durch eine fachlich qualifizierte Person zu betreuen,
    •     Ihnen bei Bedarf das Ablegen einer Prüfungsleistung zu ermöglichen,
    •     den von Ihnen zu erstellenden Bericht zu überprüfen und abzuzeichnen     und
    •     rechtzeitig zum Ende der Praxisphase Ihnen ein Arbeitszeugnis auszustellen;
  • Ihre Verpflichtung,
    • die Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen und die im Rahmen des Ausbildungsplans übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen und
    • fristgerecht einen Bericht über die Tätigkeit und Inhalte der Ausbildung während der Praxisphase zu erstellen;
  • Fragen der Versicherung der Studierenden     sowie
  • die Möglichkeit einer vorzeitigen Vertragsauflösung.

Außerdem ist bereits im Vertrag ein „größeres Projekt“ zu benennen. Das Projekt muss einen zeitlichen Umfang von mind. 12 Wochen haben. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass die Genehmigung bzw. eine mögliche Änderung des Projekts so rechtzeitig erfolgt, dass für Sie keine „Wartezeit“ während der Praxisphase entsteht. Eine Arbeit an einem nicht genehmigten Projekt kann u. U. nicht als Bestandteil der Praxisphase gewertet werden!

Wie lange dauert die Praxisphase?

Die Praxisphase muss mindestens 20 Wochen dauern. Dabei wird eine Vollzeittätigkeit unterstellt. Ein Urlaubsanspruch besteht in dieser Zeit nicht!

Sie müssen mindestens 100 Arbeitstage in Vollzeit tätig sein. Um eventuelle Krankheitstage abzufangen sollte der Praktikumszeitraum deshalb sogar länger als 20 Wochen dauern. 

Das Ende der Praktikumsphase sollte vor Beginn des nächsten Semesters liegen, damit Sie noch in die Vertiefung starten können. Idealerweise endet das Praktikum mindestens 2 Wochen vor Beginn des nächsten Semesters.

Sind Sozialversicherungsbeiträge abzuführen?

Als Studierende(r) unterliegen Sie der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung. Von der Arbeitslosenversicherung sind Sie befreit, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Eine Familienversicherung hat Vorrang vor einer eigenen Krankenversicherung, greift aber nur, wenn bestimmte Verdienstgrenzen nicht überschritten werden.

Von der gesetzlichen Rentenversicherung sind Sie befreit, wenn die Praxisphase durch die Studienordnung vorgeschrieben ist und nicht länger als 26 Wochen dauert.

Als Nachweis benötigt das Unternehmen/die Einrichtung die Bestätigung, dass die Praxisphase durch die Studienordnung vorgeschrieben ist. Wenn Sie das von der Fakultät entworfenen Formular (Stg. EC, Stg. Inf, Stg. WInf) zur Genehmigung der Ausbildungsstelle verwenden, erhalten Sie mit der Genehmigung diese Bescheinigung vom zuständigen Betreuer für die Praxisphase. Anderenfalls müssen Sie sich diese vom Praktikantenamt ausstellen lassen.

Kann die Praxisphase auch „geschoben“ werden?

Selbstverständlich können Sie die Praxisphase, wie jede andere Lehrveranstaltung, auch zu einem anderen Zeitpunkt ablegen. Natürlich können sich aus einer derartigen Verschiebung auch weitere Probleme ergeben (z. B. zeitliche Verzögerung bei der Zulassung zur Vertiefung, wenn die Anzahl der benötigten CP nicht ausreicht). Bitte kommen Sie zur Klärung derartiger Fragen in die Sprechstunde des Praktikumsbeauftragten Ihres Studiengangs.

Wie wird die Praxisphase bewertet?

Die begleitete Praxisphase wird nicht benotet. Auf der PK-Sitzung nach Erbringen der letzten Leistung wird der erfolgreiche Abschluss der Praxisphase festgestellt. Anschließend kann das Studenten- und Prüfungsamt die mit der Praxisphase verbundenen CP gutschreiben.

Wann finden die Praktikumsabnahmen statt

Zeitraum Sommersemester: i.A. im Zeitraum der letzten Februarwoche bis ersten Märzwoche

Zeitraum Wintersemester: i.A. in den letzten beiden Septemberwochen

Detaillierte Informationen erhalten Sie per E-Mail bzw. Aushang.

Praxisseminar

Wann findet die Lehrveranstaltung statt?

Grundsätzlich wird die Lehrveranstaltung vor Beginn der begleiteten Praxisphase angeboten.
Neben einer Blocklehrveranstaltung in der vorlesungsgreien Zeit wird auch die Ableistung während des vierten Semsters angeboten. Bitte beachten Sie, dass dann Ihre Arbeitsbelastung im vierten Semester entsprechend höher ist!

Unter welchen Voraussetzungen kann ich an der Veranstaltung teilnehmen?

Es gibt für die Teilnahme am Praxisseminar keine Zulassungsvoraussetzungen.

Muss ich die Veranstaltung unmittelbar vor bzw. nach der Praxisphase besuchen?

Nein! Solange die formalen Voraussetzungen zur Teilnahme (s. Frage dazu) erfüllt sind, können Sie die Veranstaltung zu einem beliebigen Zeitpunkt belegen.

Bitte beachten Sie, dass das »Schieben« einer Veranstaltung u. U. zu Problemen bei der Zulassung zu anderen Lehrveranstaltungen (z. B. Lehrveranstaltungen der Vertiefung) führen kann!

Termine und Fristen

Welche Termine bzw. Fristen sind einzuhalten?

Die wichtigsten Termine und Fristen sind:

  • Abgabe des Antrags auf Genehmigung einer Ausbildungsstelle: Der Antrag ist so rechtzeitig zu stellen, dass eine Prüfung des Unternehmens/der Einrichtung vor Antritt der Praxisphase erfolgen kann. Dazu gehört auch die Beschreibung des Projekts. Wenn dieses erst später festgelegt werden soll, sind die Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten einzureichen.
  • ggf. Antrag auf Erlass einer Praxisphase: Dieser Antrag wird vom Beauftragten für die Praxisphase des jeweiligen Studiengangs bearbeitet und durch die Prüfungskommission bestätigt. Nach geltender Studien- und Prüfungsordnung muss ein Antrag auf Anerkennung einer Leistung, die vor Aufnahme des aktuellen Studiums erbracht wurde, mit der Immatrikulation, spätestens im ersten Monat nach der Immatrikulation, schriftlich beim Hochschulservice Studium (Studenten- und Prüfungsamt) gestellt werden.
  • Für das Praxisseminar wird ein separates Anmeldeverfahren durchgeführt. Nur wenn Sie sich in dem jeweiligen Zeitraum für die Teilnahme an der Veranstaltung anmelden, können Sie auch daran teilnehmen.
  • Der Abgabetermin für den Bericht über die Praxisphase wird über den E-Mail-Verteiler bekannt gegeben. Falls die Praxisphase noch andauert, ist zunächst ein vorläufiger Bericht (Zwischenbericht) abzugeben. Der endgültige Bericht ist unmittelbar nach deren Ende der Praxisphase , spätestens bei der Abschlusspräsentation abzugeben.
Wann kann mit der Praxisphase begonnen werden?

Folgende Bedingungen sind zu beachten:

  • Sie sind vom Studienfortschritt her berechtigt, die Praxisphase anzutreten (s. Frage nach den formalen Voraussetzungen). Etwa zwei bis drei Wochen nach einem Prüfungszeitraum sind die Prüfungsergebnisse eingetragen.
  • Die Ausbildungsstelle ist genehmigt (s. Frage nach den inhaltlichen Voraussetzungen).
  • Der Zeitraum der Praxisphase kollidiert nicht dem des Praxisseminars oder einer anderen Hochschulveranstaltung. Entsprechend ist der Abschluss der Praxisphase so anzusetzen, dass die Lehrveranstaltungen des nachfolgenden Semesters nicht betroffen sind.