Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (SPO BWI)

Vorläufige Prüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsinformatik (Vorbehaltlich der Genehmigung durch den Senat)

Aufgrund von Artikel 9 Satz 1 und Satz 2, Artikel 80 Absatz 1, Artikel 84 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 und Absatz 4 sowie Artikel 96 Absatz 3 Satz 1 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) vom 05. August 2022 (GVBl. S. 414, BayRS 2010-1-3-WK) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS) die folgende Satzung:

1. Abschnitt - Allgemeines

§1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

¹Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt den Ablauf des Studiums für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik. ²Sie dient der Ausfüllung und Ergänzung der Allgemeinen Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt (APO THWS) vom 26. April 2023 in deren jeweils geltenden Fassung.

§2 Studienziel und Studiengangsprofil

    1. ¹Das Ziel des Studiums besteht darin, mit anwendungsbezogener Lehre auf wissenschaftlicher Grundlage Studierende zu Wirtschaftsinformatikerinnen und Wirtschaftsinformatikern auszubilden. ²Das Studium führt Studierende zur Befähigung, komplexe Systeme zur betrieblichen Informationsverarbeitung und -versorgung zu gestalten und zu realisieren.
    2. ¹Im Hinblick auf die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Wirtschaftsinformatikerinnen und Wirtschaftsinformatiker wird ein umfassendes Studium geboten, welches die Fähigkeit zur methodischen Problemlösung vermittelt und eine rasche Einarbeitung in die zahlreichen Einsatzgebiete der Wirtschaftsinformatik ermöglicht. ²Die angestrebte Anwendungsorientierung wird durch den Praxisbezug der Lehrenden sowie das Praxismodul (s. § 6) und die Projektarbeit (s. § 7 Absatz 1) erzielt.
    3. ¹Zur Persönlichkeitsbildung erwerben die Studierenden neben fachlichen und methodischen Kenntnissen auch soziale Kompetenzen sowie sprachliche Fertigkeiten. ²Weitere Lehrveranstaltungen, teilweise in internationaler Kooperation mit anderen Hochschulen, vermitteln die für den internationalen Arbeitsmarkt erforderlichen interkulturellen und sprachlichen Kompetenzen.
    4. ¹Das Studium wird auch in der Studienvariante „Wirtschaftsinformatik dual“ als Studium mit vertiefter Praxis angeboten. ²Bei der Wahl der Studienvariante „Wirtschaftsinformatik dual“ findet eine intensivierte Verzahnung von Theorie und Praxis statt, wodurch das Kompetenzprofil von dual Studierenden zusätzlich erweitert wird. ³Durch den regelmäßigen Wechsel zwischen Studium und Praxisphasen wenden Studierende das Erlernte direkt im jeweiligen Partnerunternehmen an. ⁴Hierdurch wird ein besonders hoher Grad an Berufsfeldorientierung sowie Selbstorganisation sichergestellt. ⁵So wird ein intensives Studium ermöglicht, bei dem zum einen erlernte Problemlösungsmethoden und angeeignetes Fachwissen schon während des Studiums in der betrieblichen Praxis erprobt, untermauert, reflektiert und vertieft werden und zum anderen praktische Erfahrungen in die Lehrveranstaltungen eingebracht und dort analysiert und verarbeitet werden.

    §3 Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums

    1. ¹Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik ist der Nachweis
      a) der Hochschulreife,
      b) der Fachhochschulreife oder
      c) der Hochschulzugangsberechtigung im Sinne des Artikels 88 Absatz 5 und Absatz 6 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes vom 05. August 2022 (GVBl. S. 414, BayRS 2210-1-3-WK) in der jeweils geltenden Fassung.
      ²Der Nachweis des Vorliegens der Voraussetzung nach Satz 1 a) bis c) erfolgt nach Maßgabe der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen vom 2. November 2007 (GVBl. S. 767) in der jeweils geltenden Fassung.
    2. Weitere Voraussetzungen zur Aufnahme des Studiums (insbesondere zur sprachlichen Studierfähigkeit) sowie zur Immatrikulation ergeben sich aus der Satzung über das Verfahren zur Immatrikulation, Beurlaubung und Exmatrikulation an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt (Immatrikulationssatzung THWS) in der jeweils geltenden Fassung.

    2. Abschnitt - Aufbau des Studiums

    §4 Regelstudienzeit und Beginn des Studiums

    1. Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester mit einer Gesamtsumme von insgesamt 210 Leistungspunkten gemäß European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS, im Folgenden als ECTS-Punkte bezeichnet).
    2. Das Studium beginnt im Wintersemester.

    §5 Aufbau des Studiums und Studienmodule

    1. Der Aufbau des Studiums ergibt sich aus den Anlagen zu dieser Studien- und Prüfungsordnung.
    2. ¹Die Studierenden wählen bei der Immatrikulation die Studienvariante „Wirtschaftsinformatik“ oder die Studienvariante „Wirtschaftsinformatik dual“. ²Ein Wechsel von der Studienvariante „Wirtschaftsinformatik“ in die Studienvariante „Wirtschaftsinformatik dual“ ist nach Aufnahme des Studi-ums nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass die Praxisphase in unmittelbarem Anschluss an den Prüfungszeitraum des zweiten Studiensemesters absolviert werden kann. ³Ein Wechsel von der Studienvariante „Wirtschaftsinformatik dual“ in die Studienvariante „Wirtschaftsinformatik“ ist jeder-zeit möglich.
    3. ¹Die fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule (FWPM) gemäß § 7 Absatz 3 APO THWS dienen dem Aufbau vertiefender Kompetenzen und stehen daher in einem unmittelbar fachlichen Zusammenhang mit anderen Modulen des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsinformatik. ²Jede/ jeder Studierende muss sich für FWPM im Umfang von 35 ECTS-Punkten entscheiden. ³Dabei sind FWPM im Umfang von mindestens 5 ECTS-Punkten aus der Kategorie „Fremdsprache: Englisch“ zu belegen. 4Die Kategorien können den einzelnen Modulbeschreibungen sowie dem Studienplan für das jeweilige Semester entnommen werden. Die Module mit der besten Note bis zum Umfang der genannten ECTS-Punkte gehen in die Berechnung der Gesamtnote ein; es sei denn, die/ der Studierende trifft gegenüber dem Hochschulservice Studium (HSST) vor Ausstellung des Zeugnisses verbindlich eine andere Auswahl. ⁶Anstelle des fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmoduls I (FWPM I) absolvieren die Studierenden in der Studienvariante „Wirtschaftsinformatik dual“ verpflichtend das Modul „Transfer-Kolloquium“.
    4. ¹Die Belegung eines fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmoduls erfolgt über ein elektronisches Ver-fahren mit Zugriff auf das Hochschulnetz rechtzeitig vor Antritt des jeweiligen Moduls. ²Die Termine und Teilnahmebedingungen werden rechtzeitig vor der Belegung fakultätsweit bekannt gemacht. ³Nach Abschluss der Belegung werden die Listen mit den Matrikelnummern der an den Vertiefungsmodulen bzw. FWPM teilnehmenden Studierenden fakultätsweit veröffentlicht. ⁴Eine Woche nach dieser Bekanntgabe sind diese Listen verbindlich.
    5. ¹Im Rahmen der Studienvariante „Wirtschaftsinformatik dual“ absolvieren die Studierenden in der vorlesungs- und prüfungsfreien Zeit zusätzlich zum Praxismodul weitere Praxisphasen beim jeweiligen Praxispartner. ²Die Dauer und die Inhalte der Praxisphasen ergeben sich aus den Praxisplänen der Fakultät Informatik und Wirtschaftsinformatik.

    §6 Praxismodul

    1. ¹Das Praxismodul besteht aus einer mindestens 20 Wochen und höchstens 26 Wochen dauernden, zusammenhängenden begleiteten Praxisphase sowie einem Begleitseminar. ²Die Praxisphase wird durch eine verpflichtende Lehrveranstaltung begleitet, die dem Erfahrungsaustausch sowie der Vertiefung von Präsentationstechniken dient.
    2. Zum Eintritt in das Praxismodul ist nur berechtigt, wer zum Zeitpunkt des Beginns des Praxismoduls mehr als 90 ECTS-Punkte, davon 55 ECTS-Punkte aus dem ersten Studienjahr, erreicht hat.
    3. ¹Das Modul Soft und Professional Skills findet in Form einer Blockveranstaltung in der Regel vor Beginn der begleiteten Praxisphase statt. ²Einzelheiten werden im Studienplan geregelt.
    4. Das Praxismodul gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 11 Absatz 7 Satz 1 APO THWS eine Präsentation über das für die begleitete Praxisphase vereinbarte Projekt erfolgreich abgelegt wurde.
    5. Das Praxismodul wird mit 25 ECTS-Punkten und dem Prädikat „mit Erfolg abgelegt“ oder „ohne Erfolg abgelegt“ bewertet.

    3. Abschnitt - Prüfungen und Fristen

    §7 Ergänzende Regelungen für sonstige Prüfungsleistungen

    1. ¹Die Projektarbeit ist so zu gestalten, dass eine Aufgabenstellung in der Regel im Team unter Betreuung von einer Dozentin/ einem Dozenten bearbeitet werden kann. ²Bei der Projektarbeit soll die Themenstellung so bemessen sein, dass die Arbeit bei zusammenhängender ausschließlicher Bearbeitung in der Regel in sieben Wochen fertig gestellt werden kann. ³Die Projektarbeit ist in der Regel an mehrere Studierende zur gemeinsamen Bearbeitung herauszugeben. ⁴Dabei muss die individuelle Leistung feststellbar und bewertbar sein. ⁵Mit der Projektarbeit kann begonnen werden, wenn mindestens 100 ECTS-Punkte erreicht sind. ⁶Nach Abgabe der Projektarbeit findet eine persönliche Präsentation der Arbeit durch die/ den Studierenden gemäß § 26 Absatz 4 APO THWS statt. 
    2. Die Bewertungskriterien der sonstigen Prüfungsleistungen sind vor Beginn der Prüfungsleistung festzulegen und den Studierenden mitzuteilen.

    §8 Bachelorarbeit

    1. ¹Mit der Bearbeitung der Bachelorarbeit kann frühestens begonnen werden, wenn
      a) das Praxismodul sowie das Modul Soft und Professional Skills jeweils mit Erfolg abgelegt,
      b) 120 ECTS-Punkte aus den ersten beiden Studienjahren erreicht sowie
      c) die Projektarbeit erfolgreich abgelegt worden
      sind.  ²Ausnahmen können durch die Prüfungskommission genehmigt werden.
    2. ¹Die Themenstellung sollte so bemessen sein, dass die Arbeit bei zusammenhängender ausschließlicher Bearbeitung in der Regel in zehn Wochen fertig gestellt werden kann. ²Zusätzliche Abgabekriterien, die über die Vorgaben des § 30 Absatz 8 Satz 1 und Satz 2 APO THWS hinaus-gehen, sind der/ dem Studierenden spätestens mit der Themenausgabe verbindlich mitzuteilen.
    3. ¹Nach Abgabe der Bachelorarbeit findet eine persönliche Präsentation der Arbeit durch die Studierende/ den Studierenden mit mündlichen Erläuterungen statt. ²Die Präsentation findet in Gegen-wart der zuständigen Prüfenden statt, die ergänzende Fragen stellen können. ³Die Präsentation fließt in die Bewertung des Bachelorarbeitsmoduls im Verhältnis 1:4 zur Bachelorarbeit ein.

    §9 Regeltermine und Fristen

    1. Folgende Modulprüfungen gelten als Grundlagen- und Orientierungsprüfungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Satz 1 APO THWS:
      - Grundlagen Programmieren,
      - Grundlagen der Wirtschaftsinformatik sowie
      - Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften
      und müssen somit bis zum Ende des zweiten Fachsemesters erstmals abgelegt werden. ²Hat die/ der Studierende eine dieser Fristen überschritten und die Gründe hierfür zu vertreten, gilt jede von der Fristüberschreitung betroffene Prüfungsleistung als erstmals abgelegt und wird mit „nicht ausreichend“ bzw. „ohne Erfolg abgelegt“ bewertet (Fristfünf).
    2. Weitere Fristenregelungen (insbesondere bzgl. zu erbringender ECTS-Punkte) ergeben sich aus § 39 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 APO THWS.

    4. Abschnitt - Organisatorische Regelungen

    §10 Prüfungskommission

    Die Anzahl der weiteren Mitglieder der Prüfungskommission gemäß § 20 Absatz 1 Satz 3 APO THWS für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik beträgt drei.

    5. Abschnitt - Akademischer Grad, Schlussbestimmungen

    §11 Akademischer Grad

    Absolventinnen und Absolventen wird nach erfolgreichem Abschluss der Bachelorprüfung der akademische Grad „Bachelor of Science“ (abgekürzt „B.Sc.“) verliehen.

    §12 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

    Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt am 01. Oktober 2025 in Kraft.

    §13 Übergangsbestimmungen

    1. Diese Fassung der Studien- und Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit der APO THWS vom 26. April 2023 für alle Studierenden im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik, die das Studium zum 01. Oktober 2025 oder später aufnehmen bzw. diesem Zeitpunkt durch Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zuzuordnen sind.
    2. ¹Studierende, die das Studium im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik vor dem 01. Oktober 2025 aufgenommen haben bzw. diesem Zeitraum durch Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zuzuordnen sind, können auf Antrag hin unter Anerkennung der bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in diese SPO für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik wechseln, sobald sie die ersten vier Studiensemester, das Praxismodul sowie das Modul „Soft and Professional Skills“ komplett abgelegt haben. ²Der Antrag auf Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung ist über den Hochschulservice Studium bei der Prüfungskommission zu stellen. ³Dabei werden die nachstehenden Module wie folgt anerkannt und im Zeugnis ausgewiesen:

    • „Grundlagen Programmieren“ für „Programmieren I“,
    • „Objektorientierte Softwareentwicklung“ für „Programmieren II“,
    • „Business Process Management“ für „Business Technologies“,
    • „Nachhaltigkeit und Digitale Transformation“ für „Informations- und Technologiemanagement“,
    • „Statistik“ für „Statistik und Operation Research“,
    • „Logistik und Vertrieb“ für „Marketing und Vertrieb“,
    • „Diskrete Mathematik und Lineare Algebra“ für „Mathematik I“,
    • „Analysis“ für „Mathematik II“ sowie
    • „Qualitätszentriertes Softwaredesign“ für „Softwareentwicklung“.

    ⁴Bei einem Wechsel in diese SPO werden die folgenden Module als FWPM anerkannt:
    • „Logistik“,
    • „Datenkommunikation“ sowie
    • „Rechnungswesen und Steuern“.

    ⁵Bei einem Wechsel in diese SPO müssen nachträglich die Module:
    • „Data Science“ und
    • „Grundlagen künstliche Intelligenz“ abgelegt werden.

    ⁶Sofern bereits ein Vertiefungsmodul begonnen wurde, werden die darin enthaltenen Module als FWPM anerkannt. ⁷Über die Anerkennung bereits abgelegter FWPM in der Sprache „Englisch“ entscheidet die Prüfungskommission auf Antrag.

    Schluss, Unterschrift

    Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt vom 24.07.2023 sowie der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt gemäß Artikel 9 Satz 3 sowie Artikel 84 Absatz 2 Satz 1 BayHIG vom 26.07.2023.

    Würzburg, den 26. Juli 2023

    Professor Dr. Robert Grebner, Präsident

    Abkürzungen

    Abkürzung abgekürzter Begriff
    APO THWS Allgemeine Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt
    AWPF allgemeinwissenschaftliches Wahlpflichtfach
    AWPM allgemeinwissenschaftliches Wahlpflichtmodul
    BA Bachelorarbeit
    BayHIG Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz
    BEEG Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
    B.Sc. Bachelor of Science
    BGBl Bundesgesetzblatt
    bZv besondere Zulassungsvoraussetzung (zum Antritt einer Prüfung)
    d Deutsch (als Prüfungssprache)
    e Englisch (als Prüfungssprache)
    ECTS European Credit Transfer and Accumulation System
    Ex Exkursion
    FWPM fachwissenschaftliches Wahlpflichtmodul
    GVBl Gesetz- und Verordnungsblatt
    HSST Hochschulservice Studium
    m.E./o.E. mit Erfolg/ohne Erfolg
    mP mündliche Prüfungsleistung
    MuSchG Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium - Mutterschutzgesetz
    PflegeZG Gesetz über die Pflegezeit - Pflegezeitgesetz
    P Praktikum
    Pro Projekt
    S Seminar
    SGB XI Elftes Buch des Sozialgesetzbuches
    soP sonstige Prüfungsleistung: Die konkrete Festlegung der Art der „sonstigen Prüfungsleistung“ erfolgt im Studienplan und wird jeweils zu Beginn des Semesters durch die verantwortliche Dozentin/den verantwortlichen Dozenten bekanntgegeben. Es wird jeweils nur eine Form der sonstigen Prüfungsleistung pro Modul verlangt.
    sP schriftliche Prüfungsleistung
    SPO Studien- und Prüfungsordnung
    SU seminaristischer Unterricht
    SWS Semesterwochenstunden
    THWS Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt
    Tpf Teilnahmepflicht gemäß § 22 Absatz 1 APO. Die Teilnahme wird auf Anwesenheitslisten durch Unterschrift dokumentiert. Zuständig für die Anwesenheitslisten ist die/der Modulverantwortliche.
    Ü Übung
    V Vorlesung

    Abkürzungen für die Formen der sonstigen Prüfungsleistungen

    Abkürzung abgekürzter Begriff
    A Projektarbeit
    B Referat
    C Präsentation
    D Dokumentation
    E Kolloquium
    F Hausarbeit
    G Portfolio
    H praktische Studienleistung

    Anhang 1

    Diese Anlage gilt für alle Studierenden, die das Studium im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik am 01. Oktober 2023 oder später aufnehmen.
    Nr. Prüfungsnummer Modulname 1) Semester SWS ECTS-Punkte Lehrveranstaltungsart Voraussetzung Prüfungsart Prüfungsform Prüfungssprache bZv Endnote Notenfaktor tats. Gewicht
    1 5011010 Grundlagen Programmierung 1 4 5 SU, Ü sP 90 Min. d ja 4) ja 1
    2 5011030 Diskrete Mathematik und Lineare Algebra 1 4 5 SU sP 90 Min. d ja 1
    3 5000510 Grundlagen der Wirt- schaftswissenschaften 1 4 5 SU sP 90 Min. d ja 1
    4 5000430 Grundlagen der Wirt- schaftsinformatik 1 4 5 SU sP 90 Min. d ja 1
    5 5000440 Grundlagen Informatik 1 4 5 SU sP 90 Min. d ja 1
    6 99xxxxx AWPM 1 4 5 2) ja 1
    7 5011020 Objektorientierte Softwareentwicklung 2 4 5 SU, Ü sP 90 Min. d ja 4) ja 1
    8 5011040 Analysis 2 4 5 SU sP 90 Min. d ja 1
    9 5011060 Grundlagen künstliche Intelligenz 2 4 5 SU, Ü sP 90 Min. d ja 1
    10 5000910 English for IT 2 4 5 SU sP 90 Min. e ja 1
    11 5001310 Datenbanken 2 4 5 SU, Ü sP 90 Min. d ja 4) ja 1
    12 5011110 Logistik und Vertrieb 2 4 5 SU sP 90 Min. d ja 1
    13 5011140 Qualitätszentriertes Softwaredesign 3 4 5 SU sP 90 Min. d/e ja 1
    14 5000730 Innovationsmanagement und Unternehmensgründung 3 4 5 SU sP 90 Min. d ja 1
    15 5011160 Data Science 3 4 5 SU, Pr sP 90 Min. d ja 1
    16 5011190 Business Process Management 3 4 5 SU sP 90 Min. d ja 1
    17 5011240 Nachhaltigkeit und Digitale Transformation 3 4 5 SU sP 90 Min. d ja 1
    18 5003230 IT-Projektmanagement 9) 3 4 5 SU, Ü sP 90 Min. d/e ja 1
    19 5001010 Softwareentwicklungsprojekt 9) 4 4 5 SU Modul 1 soP H d ja 1
    20 5002810 Wirtschafts- und IT-Recht 4 4 5 SU sP 90 Min. d ja 1
    21 5001610 Statistik 4 4 5 SU sP o. soP 6) 90 o. G d ja 1
    22 5002130 Business Software 4 4 5 SU sP 90 Min. d ja 1
    23 5001900 IT-Organisation und IT- Controlling 4 4 5 SU sP 90 Min. d ja 1
    24 5011210 Soft und Professional Skills 4 4 5 S7) soP G d ja 1
    25 5011250 Praxismodul 9), 10) 5 1 30 >90 ECTS-Punkte, davon 55 ECTS-Punkte aus dem ersten Studienjahr soP (m.E./o.E.) C, D d/e nein 0
    26 5002910 Projektarbeit 9) 6 4 10 Pro 100 ECTS-Punkte soP A d/e ja 1
    27 5003xxx FWPM I 6 4 5 S sP o. soP 5) d/e ja 1
    27a 5011279 Transfer-Kolloquium 8), 9) 6 4 5 S soP (m.E./o.E.) G d/e Tpf nein 0
    29 5003xxx FWPM II 6 4 5 S sP o. soP 5) d/e ja 1
    30 5003xxx FWPM III 6 4 5 S sP o. soP 5) d/e ja 1
    31 5003xxx FWPM IV 6 4 5 S sP o. soP 5) d/e ja 1
    32 5003xxx FWPM V 7 4 5 S sP o. soP 5) d/e ja 1
    33 5003xxx FWPM VI 7 4 5 S sP o. soP 5) d/e ja 1
    34 5003xxx FWPM VII 7 4 5 S sP o. soP 5) d/e ja 1
    35 Bachelorarbeitsmodul 9), 10) 15 120 ECTS-Punkte, Module 1-12, 24-26 d/e ja 1

    1) Alle Module sind prinzipiell für ein Auslandsstudium geeignet.

    2) Näheres regelt die Fakultät Angewandte Natur- und Geisteswissenschaften.

    3) Besteht eine Wahlmöglichkeit, erfolgt die Festlegung der Prüfungssprache im Studienplan.

    4) Zum Erwerb sind 50 % der erreichbaren Punkte aus den zu bearbeitenden Übungen nachzuweisen.

    5) Es wird entweder eine schriftliche Prüfung mit 90 Minuten Dauer oder eine sonstige Prüfung bzw. zwei sonstige Prüfungen (A-H) verlangt. Die Festlegung erfolgt individuell für jede einzelne Lehrveranstaltung im Studienplan für das jeweilige Semester.

    6) Es wird entweder eine schriftliche Prüfung mit 90 Minuten Dauer oder eine sonstige Prüfung (A-H) verlangt. Die Festlegung erfolgt individuell für jede einzelne Lehrveranstaltung im Studienplan für das jeweilige Semester.

    7) Die Veranstaltung besteht aus mehreren Teilen, die wiederholt im Semester angeboten werden. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Teil und damit der Fortschritt an der Gesamtveranstaltung werden durch ein Testat der Dozentin/ des Dozenten bescheinigt. Zum erfolgreichen Abschluss der Gesamtveranstaltung sind alle Testate nachzuweisen. 

    8) Das Transfer-Kolloquium ersetzt das Wahlpflichtmodul I (FWPM I) in der Studienvariante Wirtschaftsinformatik dual.

    9) Binnendifferenzierte verpflichtende Verzahnung des Moduls mit dem Praxisanteil für dual Studierende.

    10) In der Studienvariante Wirtschaftsinformatik dual verpflichtend beim Praxispartner.

    11) In der Studienvariante Wirtschaftsinformatik dual davon abweichend 175.