Planung des Aufenthalts
Ein Auslandssemester erfordert eine langfristige und teilweise aufwändige Planung, die überwiegend durch die Studierenden selbst geleistet werden muss. Man sollte ungefähr ein Jahr vor dem geplanten Auslandssemester mit den Planungen beginnen.
Die folgenden Schritte richten sich vorrangig an Studierende, die an eine der Partnerhochschulen studieren wollen.
Schritt-für-Schritt zum Auslandssemester
Planung des Auslandaufenthalts
Ein Auslandssemester erfordert eine langfristige und teilweise aufwändige Planung, die ganz überwiegend durch die Studierenden selbst geleistet werden muss. Man sollte ungefähr ein Jahr vor dem geplanten Auslandssemester mit den Planungen beginnen. Die folgenden Schritte richten sich vorrangig an Studierende, die an eine der Partnerhochschulen studieren wollen.
- Informieren Sie sich zunächst über die Partnerhochschulen der Fakultät, schauen Sie aber auch gerne bei den Partnerhochschulen der anderen Fakultäten nach, denn es ist evtl. möglich, ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule einer anderen Fakultät zu absolvieren.
- Wählen Sie unter Berücksichtigung des Landes, Ihren Vorkenntnissen der Landessprache und der Sprache, in der an der Partnerhochschule die Lehrveranstaltungen angeboten werden, eine oder zwei Partnerhochschulen aus, die besonders interessant sind.
- Informieren Sie sich über die Semestertermine. Wann beginnen die Vorlesungen? Wann ist der Prüfungszeitraum? Überprüfen Sie, ob das zum Zeitplan für Ihr Studium passt.
- Suchen Sie jetzt auf den Web-Seiten dieser Partnerhochschulen nach dem Lehrveranstaltungsangebot in dem von Ihnen gewünschten Semester. Beachten Sie dabei, dass keine Leistungen anerkannt werden können, die bereits in einem Modul bei uns erbracht wurden. Das bedeutet, Sie können zum Beispiel nicht eine Grundlagenveranstaltung zu Datenbanken anrechnen lassen, wenn Sie das Modul bei uns schon erfolgreich abgelegt haben.
- Sie sollten mindestens drei bis vier Lehrveranstaltungen finden, die inhaltlich auch bei uns an der Fakultät angeboten werden könnten, d.h. der Inhalt muss zu Ihrem Studiengang passen. Im Zweifelsfall fragen Sie besser früh bei den Dozentinnen bzw. Dozenten oder dem Auslandsbeauftragten nach.
Bei jedem dieser Schritte können Sie bei Fragen den Auslandsbeauftragten kontaktieren.
Bewerbung – Schritt 1
Nachdem Sie die Punkte zur Planung des Auslandssemester abgearbeitet haben, ist spätestens jetzt der richtige Zeitpunkt für ein Gespräch mit dem Auslandsbeauftragten.
Auswahlkriterien: Die Vergabe der Studienplätze an den Partnerhochschulen erfolgt nach den folgenden Auswahlkriterien. Diese Kriterien werden auch für die Auswahl bei der Förderung durch Erasmus+ angewandt:
Akademische Leistung: Nachgewiesen bspw. durch die Vorlage von Zeugnissen und/oder Notenauszug. Sprachliche Eignung: Nachgewiesen bspw. durch den Beleg des geforderten Sprachniveaus. Persönliche Motivation: Nachgewiesen bspw. durch ein Bewerbungsgespräch oder ein Motivationsschreiben
Im Ergebnis erhalten Sie vom Auslandsbeauftragten die notwendige Unterschrift für die Annahmeerklärung. Sie füllen diese Erklärung bitte so weit es geht schon aus und legen sie dem Auslandsbeauftragten zur Unterschrift vor.
Bewerbung – Schritt 2
Sobald der akademische Teil beendet ist, werden wir Sie an die Kollegen des Hochschulservice International (HSIN) weiterleiten. Hierzu melden Sie sich nach Erhalt der unterschriebenen Annahmeerklärung beim MoveOn-Portal an. Der Hochschulservice Studium wird Sie dann - nachdem Ihre Angaben und Unterlagen vollständig sind - bei der Partnerhochschule nominieren.
Förderung durch Erasmus+:
Über den Hochschulservice Studium können Sie sich zugleich für eine Förderung durch Erasmus+ bewerben. Dabei wird wie folgt differenziert:
- Studierendenmobilität mit Programmländern: Zu den Programmländern von Erasmus+ gehören die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie einige weitere Länder (z.B. Norwegen). Eine Förderung für ein Studium in Programmländern kann erfolgen, wenn
- die fakultätsinterne Bewerbung erfolgreich war (zu den Auswahlkriterien und zum Verfahren siehe oben)
- die Voraussetzungen des jeweiligen Programms eingehalten werden und
- entsprechende Gelder vorhanden sind.
- Studierendenmobilität mit Partnerländern (Non-EU): Eine Förderung durch Erasmus+ ist zudem auch für ein Studium an Hochschulen aus bestimmten Partnerländern möglich. Eine Förderung für ein Studium in Partnerländern kann erfolgen, wenn
- die fakultätsinterne Bewerbung erfolgreich war (zu den Auswahlkriterien und zum Verfahren siehe oben)
- die Voraussetzungen des jeweiligen Programms eingehalten werden und
- entsprechende Gelder vorhanden sind.
- Zusätzliche Fördervoraussetzung für die Studierendenmobilität mit Partnerländern (Non-EU) ist es, dass Sie sich beim Hochschulservice Internationales auf Erasmus+ non-EU Förderung bewerben. Die Bewerbungsschritte und Auswahlkriterien für die Förderentscheidung finden Sie hier.
Informationen zu Erasmus+ sowie zu sonstigen Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf der Website des Hochschulservice Internationales. Beachten Sie ferner die Hinweise des DAAD zu Stipendien und Finanzierung.
Fristen
Wintersemester
Wenn Sie im jeweils nächsten Wintersemester einen Auslandsaufenthalt planen, sind folgende Termine für Sie wichtig:
- Am 01.12. (des Vorjahres) erfolgt die Ankündigung des Auslandsbeauftragten über mögliche Auslandsaufenthalte mit dem Hinweis auf eine zeitnah stattfindende Informationsveranstaltung.
- Bis zum 24.01. (des Jahres, in dem das Auslandssemester stattfinden soll) nehmen Sie Kontakt mit dem Auslandsbeauftragten auf und schicken die vorausgefüllte und unterschriebene Annahmeerklärung an den Auslandsbeauftragten per E-Mail.
- Bis zum 31.01. reichen Sie im Portal MoveOn Ihre Bewerbung ein. Dabei laden Sie die Annahmeerklärung als PDF Dokument hoch.
Sommersemester
Wenn Sie im jeweils nächsten Sommersemester einen Auslandsaufenthalt planen, sind folgende Termine für Sie wichtig:
- Am 15.05. (des Vorjahres) erfolgt die Ankündigung des Auslandsbeauftragten über mögliche Auslandsaufenthalte mit dem Hinweis auf eine zeitnah stattfi ndende Informationsveranstaltung.
- Bis zum 24.06. (des Vorjahres) nehmen Sie Kontakt mit dem Auslandsbeauftragten auf und schicken die vorausgefüllte und unterschriebene Annahmeerklärung an den Auslandsbeauftragten per E-Mail.
- Bis zum 30.06. (des Vorjahres) reichen Sie im Portal MoveOn Ihre Bewerbung ein. Dabei laden Sie die Annahmeerklärung als PDF Dokument hoch.
Exemplarische Zeitplanung
Für einen Auslandsaufenthalt im Wintersemester.
September 20XX
Recherche
- Informationen über Partnerhochschulen einholen.
- 1-2 interessante Hochschulen auswählen.
- Lehrangebot/Module etc. überprüfen.
- Wann beginnen die Vorlesungen?
- Wann ist der Prüfungszeitraum?
- Passen die Termine zum Zeitplan für Ihr Studium?
- 3-4 potenzielle Lehrveranstaltungen heraussuchen.
Oktober – Dezember 20XX
Gespräche
- Individuelles Gespräch mit dem Auslandsbeauftragten vereinbaren.
- Auswahlgespräch und Ausstellung der Annahmeerklärung.
15.12.XX – 31.01.XX
Bewerbung
- Bewerbung um einen Studienplatz an der Partnerhochschule für das darauffolgende Wintersemester über MoveOn.
- Bewerbungsfrist: 15.12. - 31.01.
Frühjahr 20XY
Letzte Vorbereitungen
- Erstellung und Genehmigung des digitalen Learning Agreements.
- Abschließen einer Auslandskrankenversicherung.
Wichtiger Hinweis
Es können keine Leistungen anerkannt werden, die bereits in einem Modul bei uns erbracht wurden. Das bedeutet, Sie können zum Beispiel nicht eine Grundlagenveranstaltung zu Datenbanken anrechnen lassen, wenn Sie das Modul bei uns schon erfolgreich abgelegt haben.
Sie sollten mindestens drei bis vier Lehrveranstaltungen finden, die inhaltlich auch bei uns an der Fakultät angeboten werden könnten, d.h. der Inhalt muss zu Ihrem Studiengang passen. Im Zweifelsfall fragen Sie besser früh bei den Dozentinnen bzw. Dozenten oder dem Auslandsbeauftragten nach!
Bei jedem dieser Schritte können Sie bei Fragen den Auslandsbeauftragten kontaktieren.